B43: Hofmannsthal, Hugo von_2 (III) Originale cont, Seite 310

Hallbusggard
I
Lieber Arthur, darf ich Sie heute um einen Rat fragen in einer
geschäftlichen Angelegenheit: Die Zentralstelle der Bühnenautoren und
Verleger reclamiert eine 3% tige Tantiemenabgabe aus Eingängen aus
G.C.P.
Oestrreich und C.S.R.
Ich weiss dass auch Hugo dies tat wenn es sich um ein Werk wie
P.
Jedermann gehandelt hat welches er für Oesterreich selbst zum Vertrieb.
hatte und ich weiss auch dass er voriges Jahr im Mai für die Aufführungen
in Salzburg dem Verein 120 S. anwies (was unter uns gesagt keine 3%
der Einnahmen war) Da die heurigen Einnabmen doch eine ziemliche Höhe.
hatten und auch die Josefstadt den Schwierigen direct mit mir abrechnete
so wären 3% ehrlich abgerechnet doch ganz viel.
lʼa avit eu une autre rivié
Nun habe ich bei Fischer nachgesehen und gesehen dass er in Deutsch-
land immer 2 % bei den Abrechnenungen abzieht. Warum also 3% hier?
ob Sie glauben dass ich nach unten abrunden kann in der
schnung, oder ob der Verein das Recht hat nachzuforschen wie viel
tatsächlich die Einnämen waren. Ich verstehe ja gar nicht die Rechte,
die dieser Verein hat, und welche Vorteile man wiederum hat wenn man ihm
angehört- aber vielleicht muss das eben sein, sonst würde Fischer ja
auch nicht die Percente gleich automatisch zahlen.
Also meine Frage : muss ich ehrlich sein?
2/ ist 3% berechtigt?
Ich schreibe dies, weil mein Telephon so schnell abschnappt. Aber wenn
Sie so lieb sind mich anzurufen und mir die Antwort sagen R 23757,
(am besten zwischen +10 - 11) so wäre ich sehr dankbar
Herzlichst
an die Elternwohn-
hier vorfinden, die Sie