B121: Fischer, Salomo_1916–1923 Arthur Schnitzler an SF Durchschläge, Seite 109

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über die sache vernommen habe. Ob der Dramaturg und
gehen ein für alle Mal sicherzustellen. Herr Kra-
gsbrü¬
ner ist schon dadurch ununterbrochen vertrau-
Regisseur des Herrn Kramer die richtige Persön-
Gouvernement avec le
chig, dass er, der verpflichtet wäre, stets am Be-
lichkeit ist, um bei diesem seinem Chef in einer
Gouvernement
ginn eines Monats die Tantiemen für den vorigen
Streitsahre die Interessen des Verlags Fischer
zu bezahlen, Wochen und Monate diese Bezahlung
zu vertreten, erscheint mir unter diesen Umständen
hinausschiebt, ganz abgesehen davon, dass er einen
allerdings immer fraglicher. Mirxtfälkxxx
Teil der Tantièmen überhaupt nicht zahlt. Es geht
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nicht an sich ein solches Benehmen weiter bieten
5.) Dr. Paul Eger will auf sein Vorrecht
zu lassen. Es wäre also wohl das pichtigste dem
bezüglich der „Reigen
— Aufführungen nicht verzich¬
G.C.H.F.P.
Prager Landestheater resp. der derzeitigen Direk-
ten. Mir selbst aber scheint, dass die Kammerspie-
tion selbstverständlich unter Angabe der Gründe
le in Hamburg gerade für den „Reigen“ viel geeig-
sämmtliche Verträge über meine stücke ab 1.Okto-
neta sein dürften als das Deutsche Schauspielhaus.
G.H.F.P
ber zu kündigen und Herrn Kramer anzuweisen,
In diesem Sinne will ich ihm noch einmal schrei-
melner
über diejenigen Stücke, die er noch zu spielen
ben. Sind Sie nicht auch meiner Ansicht?
wünscht, mit mir persönlich Vertrag zu schliessen.
Hingegen bitte ich ein Exemplar der
mais le prix aitourdreur les aveu-
Oder geht es vielleicht an, dass ich automatisch
„Schwestern“ an Dr. Eger nach Hamburg und ebenso
oder auf eine sonst juridisch einwandfreie Weise
eines an Geheimrat Zeis in Frankfurt zu senden.
persönlich indie von Ihnen geschlossenen Verträ-
. In beiden wällen wäre ausdrücklich zu bemerken,
ge eintrete? An Herrn Kramer selbst zu schreiben,
dass das Uraufführungsrecht das Deutsche Volks-
unterlasse ich jedenfalls, bis ich Ihre Meinung
thoater in Wien xxx erworben hat und dass die