maht wurden; es gelten durchaus die Bestim-
mungen des Vertragsbriefes vom 16. Jänauar 19
murdass für 49.-68. Aufl 69.-73 einzusetzen
Ich erklärte mich in diesem Brief fer-
ner berechtigt vom 1. Juli 1921 an über das
Verlagsrecht des Reigen frei zu verfügen,
Er welchen Fall die in dem erwähnten Ver
Kagsbrief niedergelegten Klauseln selbst
rständlich ihre Geltung zu behalten hätten.
Es ergaben sich im ferner Verlauf ei-
nige Differenzen, da die Honorarzahlung auf
ich warten liess. Ex Nach einem getem ein-
stroffenen Briefe des Herrn Harz ist sie in¬
ess an meine Bank geleistet worden. Ich
atte den 10. Juni als letzten Termin erklärt
nd für den Fall des Nichteintreffens der
ahlung den Vertrag endgültig gekündigt.
P.S.
Nach der ganzen Sachlage bin ich na
türlich in jedem Fall berechtigt vom 1.Juli
1212x 1921 an frei über den „Reigen“ zu ver¬
fügen, den neuen Verlag müssten die noch vor-
handenen Exemplare (es ist schon bis zur 78.
Aufl.gedruckt, bis zur 73. gezahlt) von Harz
zum Buchhände rpreise überlassen werden.
Trotz der klaren Sachlage würde Harz, davon
bin ich überzeugt, Schwierigkeiten machen.
Insbesondere mit Rücksicht darauf, dass er
die Angelegenheit (Aufhebung der Beschlag
nah me jprozessual betreibt und einen Prozess
mit ihm wegen eventueller Rückgabe des Ver
lagsrechtes möchte ich gern vermeiden. Wie
wäre es - ganz unverbindlich - wenn Sie an
Harz mit der gleichfalls unverbindlichen
Frage herantraten,ob er geneigt wäre wegen
Ueberlassung des „Reigens“ an Ihren Verlag
in Um erhandlungen zu treten. Dann konnte man
ja weitersehen. Mir wäre es natürlich sehr
sympathisch den „Reigen“ in Ihrem Verlag
zu wissen. Doch möchte ich noch ein Wort
9/6 21.
zum Kapitel der vergriffenen und nicht neu
aufgelegten Bücher sagen. Es ist mir bekannt,
dass die Herstellungskosten sich ausser-
ordentlich gesteigert haben und der Absatz
sich vermindert hat. Trotzdem unterliegt es
keinem Zweifel, dass Sie bei einem Autor wie
mir kaum irgend ein Risiko laufen, selbst
wenn einmal eine der neugedruckten Auflagen
sich etwas langsamer verkauft als wir gewohnt
sind. Meiner Ansicht nach sollte von meinen
Büchern keines ganz fehlen; selbstverständ-
lich gibt es manche, auf die ich persönlich
Ld“ (von
weniger Wert lege, so z.B. „Freim
dem wohl Bühnenexemplare noch vorhanden sind)
„Marionetten sollten wohl zu haben sein,
jedenfalls aber „Komödie der Worte. Sie wis
sen ja selbst, dass gerade dieser Zyklus
im Ausland besonders erfolgreich war und es
ist anzunehmen, dass er sich, insbesondere die
„Grosse Szene" auch in Deutschland nach Ce -
buhr durchsetzen wird. Hier leidet er noch
offenbar unter der Nachwirkung der idioti
schen yritiken aus der Zeit der verstauffüh-
rung, als es zur Gewohnheit insbesondere der
national gesinnten Blätter gehörte u.a. Au
toren mich als.weggefegt zu erklären.
auch
Im Zusammenhang damit möchte ic
recht gerne wis sen, wie xxx der Werkauf meiner
Gesammtausgabe geht. Ist schon die 2.Hä
der neugedruckten Auflagen in den Hande
gebracht worden? Bestehen Chancen,dass die
schon
8 Bände stärke
neue Ausgabe (etwa um
Herrn Jahres
im Frühjahr oder
erscheinen könnte? Glauben Sie übrigens nicht
selbst, dass wir hinsichtlich dieser neue,
Ausgabe (schon mit Rücksicht darauf, dass die
Gesammtausgabe ja nur gebunden in den Handel
kommt) wegen des Honorarsatzes gewisse Abma¬
chungen treffen sollten, die das Verhältnis
mungen des Vertragsbriefes vom 16. Jänauar 19
murdass für 49.-68. Aufl 69.-73 einzusetzen
Ich erklärte mich in diesem Brief fer-
ner berechtigt vom 1. Juli 1921 an über das
Verlagsrecht des Reigen frei zu verfügen,
Er welchen Fall die in dem erwähnten Ver
Kagsbrief niedergelegten Klauseln selbst
rständlich ihre Geltung zu behalten hätten.
Es ergaben sich im ferner Verlauf ei-
nige Differenzen, da die Honorarzahlung auf
ich warten liess. Ex Nach einem getem ein-
stroffenen Briefe des Herrn Harz ist sie in¬
ess an meine Bank geleistet worden. Ich
atte den 10. Juni als letzten Termin erklärt
nd für den Fall des Nichteintreffens der
ahlung den Vertrag endgültig gekündigt.
P.S.
Nach der ganzen Sachlage bin ich na
türlich in jedem Fall berechtigt vom 1.Juli
1212x 1921 an frei über den „Reigen“ zu ver¬
fügen, den neuen Verlag müssten die noch vor-
handenen Exemplare (es ist schon bis zur 78.
Aufl.gedruckt, bis zur 73. gezahlt) von Harz
zum Buchhände rpreise überlassen werden.
Trotz der klaren Sachlage würde Harz, davon
bin ich überzeugt, Schwierigkeiten machen.
Insbesondere mit Rücksicht darauf, dass er
die Angelegenheit (Aufhebung der Beschlag
nah me jprozessual betreibt und einen Prozess
mit ihm wegen eventueller Rückgabe des Ver
lagsrechtes möchte ich gern vermeiden. Wie
wäre es - ganz unverbindlich - wenn Sie an
Harz mit der gleichfalls unverbindlichen
Frage herantraten,ob er geneigt wäre wegen
Ueberlassung des „Reigens“ an Ihren Verlag
in Um erhandlungen zu treten. Dann konnte man
ja weitersehen. Mir wäre es natürlich sehr
sympathisch den „Reigen“ in Ihrem Verlag
zu wissen. Doch möchte ich noch ein Wort
9/6 21.
zum Kapitel der vergriffenen und nicht neu
aufgelegten Bücher sagen. Es ist mir bekannt,
dass die Herstellungskosten sich ausser-
ordentlich gesteigert haben und der Absatz
sich vermindert hat. Trotzdem unterliegt es
keinem Zweifel, dass Sie bei einem Autor wie
mir kaum irgend ein Risiko laufen, selbst
wenn einmal eine der neugedruckten Auflagen
sich etwas langsamer verkauft als wir gewohnt
sind. Meiner Ansicht nach sollte von meinen
Büchern keines ganz fehlen; selbstverständ-
lich gibt es manche, auf die ich persönlich
Ld“ (von
weniger Wert lege, so z.B. „Freim
dem wohl Bühnenexemplare noch vorhanden sind)
„Marionetten sollten wohl zu haben sein,
jedenfalls aber „Komödie der Worte. Sie wis
sen ja selbst, dass gerade dieser Zyklus
im Ausland besonders erfolgreich war und es
ist anzunehmen, dass er sich, insbesondere die
„Grosse Szene" auch in Deutschland nach Ce -
buhr durchsetzen wird. Hier leidet er noch
offenbar unter der Nachwirkung der idioti
schen yritiken aus der Zeit der verstauffüh-
rung, als es zur Gewohnheit insbesondere der
national gesinnten Blätter gehörte u.a. Au
toren mich als.weggefegt zu erklären.
auch
Im Zusammenhang damit möchte ic
recht gerne wis sen, wie xxx der Werkauf meiner
Gesammtausgabe geht. Ist schon die 2.Hä
der neugedruckten Auflagen in den Hande
gebracht worden? Bestehen Chancen,dass die
schon
8 Bände stärke
neue Ausgabe (etwa um
Herrn Jahres
im Frühjahr oder
erscheinen könnte? Glauben Sie übrigens nicht
selbst, dass wir hinsichtlich dieser neue,
Ausgabe (schon mit Rücksicht darauf, dass die
Gesammtausgabe ja nur gebunden in den Handel
kommt) wegen des Honorarsatzes gewisse Abma¬
chungen treffen sollten, die das Verhältnis