S. Fischer
20.11.1929.
Lieber Freund.
Beifolgende Dokumente beziehen sich
auf meinen Vertrag mit der detro Golwyn-Meyer -
Corporation über die Verfilmung von „Spiel im Mor-
gengrauen“, Der Sinn dieses Dokumente besteht of-
fenbar darin, dass ich dafür garantiere niemanden
andern das Recht zur Verfilmung meiner Novelle
erteilt zu haben. Da nun der Fischer-Verlag
die deutsche Ausgabe vertreibt, wollen die Leute
auch eine Sicherheit, dass dieser Verlag nicht et-
wa die Rechte anderweitig vergeben hat. - Eine glei-
che Bestätigung wird auch in Amerika von dem Ver-
leger Schuster & Simon und sogar von dem Ueber-
setzer verlangt, An Vorsicht lassen's die Leute
nicht fehlen. Ich bitte Sie also diese drei gleich-
wertigen Exemplare gleichfalls zu unterschreiben
und ebenso wie ich es getan habe Ihre Unterschrift
im Berliner amerikanischen Konsulat beglauben zu
lassen; die Sache ist rasch geschehen,es hat mich
eine Viertelstunde und dreimal 2 Dollar gekostet.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen diese Mühe nicht
ersparen kann, etwaige Kosten gehen selbstverständ-
lich auf meine Rechnung. Man könnte vielleicht
noch ein Uebriges tun: wenn Sie nämlich direkt
an Curtis Brown, New York,116 West,Thirtyninth Street,
schreiben würden, dass die Verfilmungsrechte meiner
Werke in meinem Besitze sind und dass der Fischer-
Verlag daher ohne besondere Erlaubnis gar nicht in
der Lage sei über diese Rechte zu verfügen. -Darf
ich Sie um möglichste Beschleunigung der Angelegenheit
bitten; ich erwarte die drei Doku-
mente mit Ihren Unterschriften und den notwendigen
Ergänzungen Ihres amerikanischen Konsulats so rasch
eingeschrieben zurück.
20.11.1929.
Lieber Freund.
Beifolgende Dokumente beziehen sich
auf meinen Vertrag mit der detro Golwyn-Meyer -
Corporation über die Verfilmung von „Spiel im Mor-
gengrauen“, Der Sinn dieses Dokumente besteht of-
fenbar darin, dass ich dafür garantiere niemanden
andern das Recht zur Verfilmung meiner Novelle
erteilt zu haben. Da nun der Fischer-Verlag
die deutsche Ausgabe vertreibt, wollen die Leute
auch eine Sicherheit, dass dieser Verlag nicht et-
wa die Rechte anderweitig vergeben hat. - Eine glei-
che Bestätigung wird auch in Amerika von dem Ver-
leger Schuster & Simon und sogar von dem Ueber-
setzer verlangt, An Vorsicht lassen's die Leute
nicht fehlen. Ich bitte Sie also diese drei gleich-
wertigen Exemplare gleichfalls zu unterschreiben
und ebenso wie ich es getan habe Ihre Unterschrift
im Berliner amerikanischen Konsulat beglauben zu
lassen; die Sache ist rasch geschehen,es hat mich
eine Viertelstunde und dreimal 2 Dollar gekostet.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen diese Mühe nicht
ersparen kann, etwaige Kosten gehen selbstverständ-
lich auf meine Rechnung. Man könnte vielleicht
noch ein Uebriges tun: wenn Sie nämlich direkt
an Curtis Brown, New York,116 West,Thirtyninth Street,
schreiben würden, dass die Verfilmungsrechte meiner
Werke in meinem Besitze sind und dass der Fischer-
Verlag daher ohne besondere Erlaubnis gar nicht in
der Lage sei über diese Rechte zu verfügen. -Darf
ich Sie um möglichste Beschleunigung der Angelegenheit
bitten; ich erwarte die drei Doku-
mente mit Ihren Unterschriften und den notwendigen
Ergänzungen Ihres amerikanischen Konsulats so rasch
eingeschrieben zurück.