Zweifel feststand,in meinem alleinigen Besitze
war.
Mit herzlichem Gruss
Ihr
P.S.
G.C.F.P.
G.C.P.
Herrn S.Fischer
Berlin.
S. Tischer
5.3.1930.
Lieber Herr Doktor Maril.
G.C.F.P.
Nicht ohne Befremden erfahre ich
aus Ihrem Schreiben vom 3. d. M., dass Barnowsky von
ersten Moment an seinen Vertrag nicht gehalten hat
und wundere mich, dass Sie mich nicht gleich ver-
ständigt haben, ich hätte Sie ersucht die Vorstel-
lungen sofort inhibieren zu lassen. Hätte z.B. Kort-
ner sein Honorar nicht bekommen, so wäre das Stück
gewiss nicht einen Tag länger gespielt worden. Noch
rätselhafter ist mir, dass sich das Schiedsgericht
mit dieser Angelegenheit zu befassen hatte. Es han-
delte sich doch um keine Frage,ob Barnowsky etwa
verpflichtet gewesen wäre mir zu zahlen oder nicht.
Es handelt sich um einen ganz klaren Fall von Verun-
treuung, die Barnowsky an mir versucht. Ich stehe
mit der Auffassung keineswege allein, wie Sie wissen,
dass eine solche Zurückhaltung der Tantiènen eine
Unterschlagung oder Veruntreuung bedeutet, da ja
wie schon, wenn ich nicht irre, gerichtlich festge-
stellt wurde, der Direktor gewissermassen nur als
Treuhänder für den Autor fungiert, dem gegenüber er
für jedes verkauftes Billett von dem Augenblick des
Kaufs an tantiemenpflichtig ist. Barnowsky hat ein-
fach den mir gehörigen Betrag vorläufig in seine Ta-
sche gesteckt. Irgend einen Anlass mich einen ohne
meine Zustimmung und überdies in Ihrer Abwesenheit
geschlossenen Vergleich anzuschliessen habe ich
nicht und ich akseptiere ihn auch nicht unter Wider-
ruf. Sie schreiben, dass der Vergleich Ratensahlungen
vorsieht, ohne über die nähereh Modalitäten (Termin
und Hohe der Ratenzahlung) etwas mitzuteilen. Wie
schade, dass Sie nicht bei Abschluss des Vertrages
vor allem einmal auf Zahlung einer Garantie oder
Vorschussumme bestanden haben, insbesondere als Bar-
zweky den Termin immer wieder hinausschob und
war.
Mit herzlichem Gruss
Ihr
P.S.
G.C.F.P.
G.C.P.
Herrn S.Fischer
Berlin.
S. Tischer
5.3.1930.
Lieber Herr Doktor Maril.
G.C.F.P.
Nicht ohne Befremden erfahre ich
aus Ihrem Schreiben vom 3. d. M., dass Barnowsky von
ersten Moment an seinen Vertrag nicht gehalten hat
und wundere mich, dass Sie mich nicht gleich ver-
ständigt haben, ich hätte Sie ersucht die Vorstel-
lungen sofort inhibieren zu lassen. Hätte z.B. Kort-
ner sein Honorar nicht bekommen, so wäre das Stück
gewiss nicht einen Tag länger gespielt worden. Noch
rätselhafter ist mir, dass sich das Schiedsgericht
mit dieser Angelegenheit zu befassen hatte. Es han-
delte sich doch um keine Frage,ob Barnowsky etwa
verpflichtet gewesen wäre mir zu zahlen oder nicht.
Es handelt sich um einen ganz klaren Fall von Verun-
treuung, die Barnowsky an mir versucht. Ich stehe
mit der Auffassung keineswege allein, wie Sie wissen,
dass eine solche Zurückhaltung der Tantiènen eine
Unterschlagung oder Veruntreuung bedeutet, da ja
wie schon, wenn ich nicht irre, gerichtlich festge-
stellt wurde, der Direktor gewissermassen nur als
Treuhänder für den Autor fungiert, dem gegenüber er
für jedes verkauftes Billett von dem Augenblick des
Kaufs an tantiemenpflichtig ist. Barnowsky hat ein-
fach den mir gehörigen Betrag vorläufig in seine Ta-
sche gesteckt. Irgend einen Anlass mich einen ohne
meine Zustimmung und überdies in Ihrer Abwesenheit
geschlossenen Vergleich anzuschliessen habe ich
nicht und ich akseptiere ihn auch nicht unter Wider-
ruf. Sie schreiben, dass der Vergleich Ratensahlungen
vorsieht, ohne über die nähereh Modalitäten (Termin
und Hohe der Ratenzahlung) etwas mitzuteilen. Wie
schade, dass Sie nicht bei Abschluss des Vertrages
vor allem einmal auf Zahlung einer Garantie oder
Vorschussumme bestanden haben, insbesondere als Bar-
zweky den Termin immer wieder hinausschob und