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  2. B121: Fischer, Salomo_SF an Arthur Schnitzler 1888-1914 Originale
  3. Seite 279

B121: Fischer, Salomo_SF an Arthur Schnitzler 1888-1914 Originale, Seite 279

an Wiss Käuser schreiben. Im übrigen versteht es
sich ja von selbst, dass Sie die Verwertung Ihrer
Dramen im Auslande dort, wo es Ihnen zweckmässig
erscheint, selbst in die Hand nehmen.
In meinem Briefe vom 30. November v.J. habe ich
Ihnen ja geschrieben, dass durch eine Zusatzakte
im Gesetz jedes Buch durch Zusendung von zwei
Exemplaren zur Registrierung in Washington ein
Jahr lang geschützt ist. Das bezieht sich natür-
lich auch auf den Vorabdruck von Novellen und
Romanen, die solchermassen ein Jahr lang Schutz
geniessen. Das habe ich ja auch in meinem Briefe
vom 30. November ausgeführt. Wir bringen bei¬
spielsweise im nächsten Heft der Rundschau eine
Novelle von Strauss, die durch Deponierung der
Hefte ein Jahr lang geschützt sein wird. Wenn ich
das Gesetz recht verstehe, wird es möglich sein,
den Schutz auch auf das Buch, das dieselben No¬
vellen enthält, die durch Zeitschriften geschütst
sind, auf ein weiteres Jahr auszudehnen.
Prof. Bie hat Ihnen wohl schon gesagt, dass

Zitiervorschlag

B121: Fischer, Salomo_SF an Arthur Schnitzler 1888-1914 Originale, Seite 279, in: Mikroverfilmung des Cambridger Nachlasses. Hg. Peter Andorfer, Martin Anton Müller und Laura Untner, Austrian Centre for Digital Humanities and Cultural Heritage, Wien 2024, https://schnitzler-mikrofilme.acdh.oeaw.ac.at/1416742_0279.html
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