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  2. B121: Fischer, Salomo_SF an Arthur Schnitzler 1888-1914 Originale
  3. Seite 335

B121: Fischer, Salomo_SF an Arthur Schnitzler 1888-1914 Originale, Seite 335

730
S. FISCHER, VERLAG, BERLIN W., BÜLowSTR. 90
19.: Juni:08
BERLIN W., DEN
Herrn Dr. Arthur Schnitzler.
Wien: XVIII:
Spöttelgasse: 7
Lieber Herr Doktor,
ich wild versuchen, ob ich feststellen kann;
wann und wo der „Reiden" in Deutschland verboten
DATESS
ist. Dass er verboten ist, ist: zweiffelos, ich habe
darüber einmal in der Zeitung und im Buchhändler¬
Börsenblatt gelesen. Und das Buch darf ja tatsäch-
lich auch in Deutschland nicht geführt werden. Es
ist aber ein Irrtum von Ihnen, zu glauben, dass die
Beschlagnahme in München oder Leipzig nur eine
lokale Bedeutung hat, Sie haben meine Ausführungen
nach dieser Richtung hin wohl missverstanden. Ich
habe gesagt, dass ein erfolgreicher Prozess in
einer Stadt die abermaliger Konfiskation an anderer
Stelle nicht ausschliessen würde, was nicht heissen

Zitiervorschlag

B121: Fischer, Salomo_SF an Arthur Schnitzler 1888-1914 Originale, Seite 335, in: Mikroverfilmung des Cambridger Nachlasses. Hg. Peter Andorfer, Martin Anton Müller und Laura Untner, Austrian Centre for Digital Humanities and Cultural Heritage, Wien 2024, https://schnitzler-mikrofilme.acdh.oeaw.ac.at/1416742_0335.html
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