Blatt
S. FISCHER,VERLAG, BERLIN,
Theaterabteilung.
dass München und Frankfurt a. M. nicht zu den Städten gehören, die
Sie sich vertraglich xxxbehaltenert haben. Diese Städte sind lediglich
Berlin, Wien und Hamburg,. Wir wissen nicht, ob wir Absatz 2 des Punktes
Mnicht etwa miseverstanden haben, doch könnten wir auf das Abschluss -
recht mit diesen Städten natürlich unbeschadet Ihres Wunsches, dass
wir uns hierüber vorerst mit Ihnen ins Einvernehmen zu setzen haben,
Isider nicht verzichten. Der Ausschluss von Berlin, Wien und Hamburg,
verbunden mit der unter der allgemeinen Norm empfindlich zurückbleiben-
dem Provision von 7t., nach### es uns ohnedies schwierig, unsern Selbst
kosten mit den uns aus Ihren Tantiemen zufliessenden Einnahmen auszu
belancieren. Würde nun auch noch Frankfurt a. M. und München aus dem
Bereich unserer Vertriebstätigkeit ausgeschlossen, sodass uns nur die
kleineren Bühnen verblieben, so müssten wir unbedingt mit Unterbilanz
arbeiten. Wir ersuchen daher höflichst „falls dies überhaupt be-
absichtigt war „von einer Entziehung des Abschlussrechtes für München
und Frankfurt a. M. absehen zu wollen.
Mit allen übrigen Punktem Ihrer Bestimmungen sind
wir einverstanden. Wir bitten nur noch um Ihren Bescheid, ob wir für
München und Frankfurt a. M. die Herstellung des Einvernehmens auf Ihre
neuen Werke beschränken können.
An ungestellten wäre es uns, wenn Anfragen nur bei
Erstaufführungen gestellt werden müssten, wärend die Vergebung vom
Mündchen und Frankfurt a. M. Bereits aufgeführten Verkenung überlassen
wirdan.
Was die Vergebung von „Reigem“ an die Hamburger
Kmmerspiele betrifft, so stimmen wir vollkommen mit Ihnen überein,
wenn Sie dieser Bühne vor dem Deutschen Schauspielhaus den Vorzug geben.
Mit vorzüglicher Hochachtung
8. FISCHER, VERLAG
THEATERABTEILUNG
S. FISCHER,VERLAG, BERLIN,
Theaterabteilung.
dass München und Frankfurt a. M. nicht zu den Städten gehören, die
Sie sich vertraglich xxxbehaltenert haben. Diese Städte sind lediglich
Berlin, Wien und Hamburg,. Wir wissen nicht, ob wir Absatz 2 des Punktes
Mnicht etwa miseverstanden haben, doch könnten wir auf das Abschluss -
recht mit diesen Städten natürlich unbeschadet Ihres Wunsches, dass
wir uns hierüber vorerst mit Ihnen ins Einvernehmen zu setzen haben,
Isider nicht verzichten. Der Ausschluss von Berlin, Wien und Hamburg,
verbunden mit der unter der allgemeinen Norm empfindlich zurückbleiben-
dem Provision von 7t., nach### es uns ohnedies schwierig, unsern Selbst
kosten mit den uns aus Ihren Tantiemen zufliessenden Einnahmen auszu
belancieren. Würde nun auch noch Frankfurt a. M. und München aus dem
Bereich unserer Vertriebstätigkeit ausgeschlossen, sodass uns nur die
kleineren Bühnen verblieben, so müssten wir unbedingt mit Unterbilanz
arbeiten. Wir ersuchen daher höflichst „falls dies überhaupt be-
absichtigt war „von einer Entziehung des Abschlussrechtes für München
und Frankfurt a. M. absehen zu wollen.
Mit allen übrigen Punktem Ihrer Bestimmungen sind
wir einverstanden. Wir bitten nur noch um Ihren Bescheid, ob wir für
München und Frankfurt a. M. die Herstellung des Einvernehmens auf Ihre
neuen Werke beschränken können.
An ungestellten wäre es uns, wenn Anfragen nur bei
Erstaufführungen gestellt werden müssten, wärend die Vergebung vom
Mündchen und Frankfurt a. M. Bereits aufgeführten Verkenung überlassen
wirdan.
Was die Vergebung von „Reigem“ an die Hamburger
Kmmerspiele betrifft, so stimmen wir vollkommen mit Ihnen überein,
wenn Sie dieser Bühne vor dem Deutschen Schauspielhaus den Vorzug geben.
Mit vorzüglicher Hochachtung
8. FISCHER, VERLAG
THEATERABTEILUNG