1.8. 9.10.8
F. W.
gegliederte Filmstelle die genaue finanzielle und künstlerische
VVuil I.
G.S.G.F.F
Kontrolle nebst dem grundsätzlichen und verantwortlichen Verkehr
mit den Autoren sowie das Abrechnungswesen mit diesen übernimmt.
In dem mit der Geschäftsstelle getroffenen Abkommen ist vorgesorgt,
daß keinerlei Entscheidung, welcher Art immer sie sei, ohne das
Einverständnis des Verlages getroffen werden kann. Nicht nur die
finanziellen, sondern auch die künstlerischen Bedingungen des Ver-
lages müssen zum Rechtsgegenstande aller Abschlüsse gemacht wer-
den. Für diese ist nur ein bestimmtes vom Verlage genehmigtes
Vertragsformular, das unter anderem auch vorsieht, daß die ein-
gehenden Gelder jeder Ingerenz dritter Stellen entzogen werden und
G.F.P.
allein zur Verfügung des Verlages stehen. Dies Vertriebsrecht der
G. D. F. für jedes einzelne freigegebene Werk beschränkt und falls
binnen einem Jahr kein Abschluß zustandegekommen ist, mit drei-
monatlicher Frist kündbar etc. Durch diese und einige weitere
Kauteln scheint uns ein gesicherter und verantwortlicher Betrieb
G.H.F.P.
G.C.F.S.
gewährleistet zu sein.
Um das hier skizzierte Projekt, dessen Vorteile ja
wohl ohne weiteres einleuchten dürften, in wirksamer Weise durch-
führen zu können, ist es vorher notwendig, auch das Rechtsverhält-
nis zwischen Autoren und Verlag auf eine klarere Basis zu stellen
als bisher. Die Erfahrungen, die wir auf diesem Gebiete bereits
sammeln konnten, haben gezeigt, daß die uns übertragenen Voll-
elb.
machten vielfach teils zu vage waren, um das bei der Labilität des
Filmmarktes so wichtige sofortige zugreifen zu gestatten, teils
G.H.F.P
unwirksam wurden, weil Verhandlungen anderer, nicht immer ganz
vertrauenswürdiger Mittelstellen oder einzelner Personen unsre
of the
Tätigkeit durchkreuzten wobei andauernd die Gefahr von Doppel-
verträger bestand. Wir können daher in Zukunft den Filmvertrieb
xxx meinzelner oder Ihrer gesamten Werke nur als Alleinvertrieb über-
Nachricht genommen werden.
G.H.F.P.
it. M. D. mais il n a
abmahlschtes
o!,nadm
vraiitl jusqu'iit :a
F. W.
gegliederte Filmstelle die genaue finanzielle und künstlerische
VVuil I.
G.S.G.F.F
Kontrolle nebst dem grundsätzlichen und verantwortlichen Verkehr
mit den Autoren sowie das Abrechnungswesen mit diesen übernimmt.
In dem mit der Geschäftsstelle getroffenen Abkommen ist vorgesorgt,
daß keinerlei Entscheidung, welcher Art immer sie sei, ohne das
Einverständnis des Verlages getroffen werden kann. Nicht nur die
finanziellen, sondern auch die künstlerischen Bedingungen des Ver-
lages müssen zum Rechtsgegenstande aller Abschlüsse gemacht wer-
den. Für diese ist nur ein bestimmtes vom Verlage genehmigtes
Vertragsformular, das unter anderem auch vorsieht, daß die ein-
gehenden Gelder jeder Ingerenz dritter Stellen entzogen werden und
G.F.P.
allein zur Verfügung des Verlages stehen. Dies Vertriebsrecht der
G. D. F. für jedes einzelne freigegebene Werk beschränkt und falls
binnen einem Jahr kein Abschluß zustandegekommen ist, mit drei-
monatlicher Frist kündbar etc. Durch diese und einige weitere
Kauteln scheint uns ein gesicherter und verantwortlicher Betrieb
G.H.F.P.
G.C.F.S.
gewährleistet zu sein.
Um das hier skizzierte Projekt, dessen Vorteile ja
wohl ohne weiteres einleuchten dürften, in wirksamer Weise durch-
führen zu können, ist es vorher notwendig, auch das Rechtsverhält-
nis zwischen Autoren und Verlag auf eine klarere Basis zu stellen
als bisher. Die Erfahrungen, die wir auf diesem Gebiete bereits
sammeln konnten, haben gezeigt, daß die uns übertragenen Voll-
elb.
machten vielfach teils zu vage waren, um das bei der Labilität des
Filmmarktes so wichtige sofortige zugreifen zu gestatten, teils
G.H.F.P
unwirksam wurden, weil Verhandlungen anderer, nicht immer ganz
vertrauenswürdiger Mittelstellen oder einzelner Personen unsre
of the
Tätigkeit durchkreuzten wobei andauernd die Gefahr von Doppel-
verträger bestand. Wir können daher in Zukunft den Filmvertrieb
xxx meinzelner oder Ihrer gesamten Werke nur als Alleinvertrieb über-
Nachricht genommen werden.
G.H.F.P.
it. M. D. mais il n a
abmahlschtes
o!,nadm
vraiitl jusqu'iit :a