S. FISCHER,VERLAG, BERLIN, Herrn Dr. Schnitzler
Blatt 11.
elb
Herabsetzung der Tantiemen haben wollte. Er schied in Groll, ver-
auchtet werden.
aab 1i
sprach jedoch die Reigen-Tantieme zu bezahlen. Dies ist inzwischen
3?
Mam jadol
auch geschehen, abernicht an uns sondern an Karczag. Es scheint,
dass eine vor kurzem hier eingetroffene Depesche von Ihnen, die
¬ r.
entstellt und deshalb unverstäntlich war, hierauf Bezug nahm. Wir
¬gebre
müssen also annehmen, dass Karozag wie seinerzeit gegenüber Zürich
G.C.H.P.
G.H.P.
nun auch mit Prag verfahren ist. Sie hatten die Güte uns zuzusagen,
G.C.H.P
dass Sie Karczag darüber aufklären würden, dass die deutschen Auf-
a e ds r
führungen in den Successionsstaaten nicht in sein Wirkungsbereich
disidage
fallen. Es scheint aber, dass Karczag sich nicht danach kehrt.
B. L. D.
Wir fragen nochmals ergebenst an, ob wir uns nun an Karozag wegen
belaad
Ablieferung der an ihn ausgezahlten Tantieme an uns wenden und Ihre
G.C.H.S.
dits
Geschäfte in den Successionsstaaten, soweit sie deutsche Aufführungen
betreffen, wieder aufnehmen können. Eine endgültige Regelung dieser
Frage wäre vor allem deshalb erwünscht, damit der beginnenden Ver-
neaasie
wirrung, die insbesondere auch bei Theaterleitungen einsetzt, ein
Gebubw Th
Riegel vorgeschoben werden kann. Wir würden dann Eirich veranlassen,
me tres
durch ein Rundschreiben an die deutschen Bühnen der Successions-
baa
staaten die faktischen Verhältnisse klarzulegen. Kramer gegenüber
G.C.T.H d
sind diese Uebergriffe Karozags ein wenig peinlich, weil er natür-
(votre) lʼœur ⢠nouvelle rue
crare
lich jetzt annimmt, unsere vielen Verhandlungen mit ihm und dem
Bühnenverein, sowie die zahlreichen Beschwerden, die wir in der
neimagä
Reigen-Angelegenheit einlegten, seien zu einer Zeit erfolgt, als
negresse ic
wir gar nicht mehr im Besitze des Bühnenvertriebsrechtes für Prag
gewesen sind.
Blatt 11.
elb
Herabsetzung der Tantiemen haben wollte. Er schied in Groll, ver-
auchtet werden.
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sprach jedoch die Reigen-Tantieme zu bezahlen. Dies ist inzwischen
3?
Mam jadol
auch geschehen, abernicht an uns sondern an Karczag. Es scheint,
dass eine vor kurzem hier eingetroffene Depesche von Ihnen, die
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entstellt und deshalb unverstäntlich war, hierauf Bezug nahm. Wir
¬gebre
müssen also annehmen, dass Karozag wie seinerzeit gegenüber Zürich
G.C.H.P.
G.H.P.
nun auch mit Prag verfahren ist. Sie hatten die Güte uns zuzusagen,
G.C.H.P
dass Sie Karczag darüber aufklären würden, dass die deutschen Auf-
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führungen in den Successionsstaaten nicht in sein Wirkungsbereich
disidage
fallen. Es scheint aber, dass Karczag sich nicht danach kehrt.
B. L. D.
Wir fragen nochmals ergebenst an, ob wir uns nun an Karozag wegen
belaad
Ablieferung der an ihn ausgezahlten Tantieme an uns wenden und Ihre
G.C.H.S.
dits
Geschäfte in den Successionsstaaten, soweit sie deutsche Aufführungen
betreffen, wieder aufnehmen können. Eine endgültige Regelung dieser
Frage wäre vor allem deshalb erwünscht, damit der beginnenden Ver-
neaasie
wirrung, die insbesondere auch bei Theaterleitungen einsetzt, ein
Gebubw Th
Riegel vorgeschoben werden kann. Wir würden dann Eirich veranlassen,
me tres
durch ein Rundschreiben an die deutschen Bühnen der Successions-
baa
staaten die faktischen Verhältnisse klarzulegen. Kramer gegenüber
G.C.T.H d
sind diese Uebergriffe Karozags ein wenig peinlich, weil er natür-
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lich jetzt annimmt, unsere vielen Verhandlungen mit ihm und dem
Bühnenverein, sowie die zahlreichen Beschwerden, die wir in der
neimagä
Reigen-Angelegenheit einlegten, seien zu einer Zeit erfolgt, als
negresse ic
wir gar nicht mehr im Besitze des Bühnenvertriebsrechtes für Prag
gewesen sind.