B121: Fischer, Salomo_SF an Arthur Schnitzler 1915-1930 Originale, Seite 516

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Es konnte also immerhin bei diesem der Eindruck entstehen ( oder
er kann vorgeben, dass er entstanden ist), dass, sofern nur die
von Ihnen dezidiert genannten Bedingungen erfüllt würden, dem
Abschluss nichts mehr im Wege stünde, die Sache also grundsätz-
lich erledigt war, sofern nur überhaupt eine Kaution erlegt wurde.
Ich will gerne glauben, dass Sie bei Verwendung des Ausdrucks
K davtion nicht an eine solche, sondern an ein nicht rückzahlbare
Garantie gedacht haben. Im Falle eines Konfliktes jedoch kann ein
derartiges subjektives Moment, juristisch betrachtet, nicht ins
Gewicht fallen. Auch mir telegraphierten Sie " Kaution", doch
war es mir, wieder rein subjektiv, selbstverständlich, dass Sie
Garantie meinten und so verlangte ich in dem Telegramm, in dem
ich von Verlagswegen Ziegel die Bedingungen (ahnungslos, dass
Sie hierüber schon direkt mit Ziegel verhandelt hatten) mitteilte,
sooch
2000 Gulden Garantie und verharrte auf dieser Deutung während der
gesamten Verhandlungen. Gerade daraus aber, hat sich diese grosse
Menge von Arnungen und Wirrungen ergeben. Ziegel nun bot an Stelle
der Kaution die als authentisch anzunehmen er nach Ihrem an ihn
gerichteten Telegramm ja durchaus berechtigt war, eine Bürgschaft
l. I. v.
für sämtliche aus dem Abkommen sich ergebende finanzielle Verpflich-
tungen durch eine holländische Bank (Hanzbank in Rotterdam),
die nach eingezogener Erkundigung gut ist und mit einem Kapital
von 200 Millionen Gulden arbeitet). Ich muss gestehen, dass, wenn
schon eine Kaution anstatt der Garantie von Ihnen selbst nun ein-
mal gefordert war, ich vom kaufmännischen Gesichtspunkt dieser
Bürgschaft weitaus den Vorzug vor jeder noch so hohen Kaution ge-
geben haben würde. Denn wertvoller als eine Vorausbezahlung wäre