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2. Blatt
S. FISCHER/VERLAG
bezahlt wurden, auch in Valuten verrechnen. Dabei wird sich die Not-
wendigkeit ergeben, für die Monate April - Juni die bereits in deutscher
Währung bezahlten Exemplare, nun noch einmal in Valuten zu bezahlen,
(A)
wogegen wir diese Exemplare zum Verkauf im Inland als abgegolten heraus
nehmen müssen. Für Juli haben Sie die in Oesterreich verkauften Exem-
plare in österreichischer Währung bereits verrechnet bekommen; wir
wähs
müssen demnach für diesen Monat noch die andern valuten verrechnen,
rend August - Oktober, für die Sie Abrechnungen noch nicht bekommen
A.T.A.
haben, die Valuten nach den Einnahmen voll verrechnet werden. Bei
dieser Gelegenheit wird sich für Sie ohne weiteres feststellen lassen,
wieviel Exemplare nach dem Ausland verkauft und bereits verrechnet
sind. Ich schrieb Ihnen bereits, dass wir die valuten-Einnahmen am
besten vom Erlös in Originalvaluten verrechnen werden und zwar mit
16 % vom broschierten und 25 % vom gebundenen Exemplar.
Aufgenommen werden.
Sie schrieben in einem Ihrer Briefe, unsere Verträge wären durch
die mannigfachen Änderungen «abgebröckelt». Nun, das ist wohl durch
den Zwang der Verhältnisse bei allen Verträgen, die in Deutschland
geschlossen wurden, notwendig geworden. Ich bin vom Vertrag nie
abgewichen, ohne dass eine Vereinbarung über solche Abweichungen
zwischen uns getroffen worden wären. Die gegenwärtige Vereinbarung
eine zwangsläufige, die im Vertrag
wegen der Valuten, ist ja auch
3. außerden.
nicht vorgesehen ist. Haben Sie in dem einen ander anderen Fall Wünsche
wegen Verwertung einer Arbeit in irgend einer andern Form gehabt, so
bin ich immer bereit gewesen, Ihren Wünschen nachzukommen; ich würde
es auch in dem Falle „Reklam" tun, wenn Sie unsern Vertrag nicht prin-
zipiell bestreiten. Wo sollte es hinkommen, wenn wir nicht gegenseitig
bemüht bleiben, das Rechtsverhältnis, auch unter schwierigen Verhalt-
nissen, auf eine loyale Weise aufrecht zu erhalten. Jedenfalls muss
2. Blatt
S. FISCHER/VERLAG
bezahlt wurden, auch in Valuten verrechnen. Dabei wird sich die Not-
wendigkeit ergeben, für die Monate April - Juni die bereits in deutscher
Währung bezahlten Exemplare, nun noch einmal in Valuten zu bezahlen,
(A)
wogegen wir diese Exemplare zum Verkauf im Inland als abgegolten heraus
nehmen müssen. Für Juli haben Sie die in Oesterreich verkauften Exem-
plare in österreichischer Währung bereits verrechnet bekommen; wir
wähs
müssen demnach für diesen Monat noch die andern valuten verrechnen,
rend August - Oktober, für die Sie Abrechnungen noch nicht bekommen
A.T.A.
haben, die Valuten nach den Einnahmen voll verrechnet werden. Bei
dieser Gelegenheit wird sich für Sie ohne weiteres feststellen lassen,
wieviel Exemplare nach dem Ausland verkauft und bereits verrechnet
sind. Ich schrieb Ihnen bereits, dass wir die valuten-Einnahmen am
besten vom Erlös in Originalvaluten verrechnen werden und zwar mit
16 % vom broschierten und 25 % vom gebundenen Exemplar.
Aufgenommen werden.
Sie schrieben in einem Ihrer Briefe, unsere Verträge wären durch
die mannigfachen Änderungen «abgebröckelt». Nun, das ist wohl durch
den Zwang der Verhältnisse bei allen Verträgen, die in Deutschland
geschlossen wurden, notwendig geworden. Ich bin vom Vertrag nie
abgewichen, ohne dass eine Vereinbarung über solche Abweichungen
zwischen uns getroffen worden wären. Die gegenwärtige Vereinbarung
eine zwangsläufige, die im Vertrag
wegen der Valuten, ist ja auch
3. außerden.
nicht vorgesehen ist. Haben Sie in dem einen ander anderen Fall Wünsche
wegen Verwertung einer Arbeit in irgend einer andern Form gehabt, so
bin ich immer bereit gewesen, Ihren Wünschen nachzukommen; ich würde
es auch in dem Falle „Reklam" tun, wenn Sie unsern Vertrag nicht prin-
zipiell bestreiten. Wo sollte es hinkommen, wenn wir nicht gegenseitig
bemüht bleiben, das Rechtsverhältnis, auch unter schwierigen Verhalt-
nissen, auf eine loyale Weise aufrecht zu erhalten. Jedenfalls muss