S. Fischer / Verlag / A.-G. Berlin W 57.
Bankkonto: Deutsche Bank, Depositenkasse P in Berlin / Postscheckkonte: Berlin Nr. 1669
Fernsprechanschlüsse: Amt Lützow Nr. 6162 bis 6164
Bülowstraße so
Lissegebneß robo mebmeastroV nov negenimÄ metherib elle stuudus
Ma/Ro.
nächst aufzlewredüus xxxu as neflsfoa
G.C.F.P.
Korub.mies Jdümed vitka dens tiw nobiew Heilbaäterevesdleß
nenossA neb megännoV neaeilmösseg sebo nennusefteV nov amugeim¬
-aus xxx. xxx geehrter
mesdimus
xxx leisten Entscheidung des Reichsgerichtes ist die
Verbreitung von Werken der Literatur durch das Radio tantième-
gensatz also zu der Vorlesung von Literatur-
pflichtig. Im Ge
lʼannée le nouvelle.
werken vor unmittelbar anwesendem Publikum, die nach wie vor ohne
Entgelt erfolgen kann, ist prinzipiell von den Sendegesellschaf-
ten, die solche Vorlesungen durch den Rundfunk verbreiten, eine
Gebühr dafür an den Autor zu entrichten.
Da wir im Rahmen unseres Bühnenvertriebes ohnehin die Pro-
gramme der Sender betreffs Aufführungen unserer Bühnenwerke kon-
trollieren, sind wir in der Lage, dies auch bezüglich der Vor-
lesungen aus Gedicht- und Prosawerken zu tun, die dafür zu
entrichtenden Gebühren festzusetzen und für Sie einzuziehen.
Wir empfehlen Ihnen unsere Vertretung für diese Zwecke des-
halb, weil der Verlag besser in der Lage ist, die Interessen
seiner Autoren wahrzunehmen, als eine eben gegründete Gesellschaft.
die sämtliche Autoren für ihre Zwecke gewinnen will und unserer
Meinung nach für diese Tätigkeit ein allzu hohes Entgelt bean-
sprucht. Während jene Gesellschaft für sich 30 x verlangt und
dem Autor 75 % des verbleibenden Restes zuweisen will, d.
tung nur
55t %, würden wir für unsere Ver
Ihnen volle 85 % überweisen.
Wir bitten Sie, wenn Sie mit
sind, beiliegende Erklä¬
Bankkonto: Deutsche Bank, Depositenkasse P in Berlin / Postscheckkonte: Berlin Nr. 1669
Fernsprechanschlüsse: Amt Lützow Nr. 6162 bis 6164
Bülowstraße so
Lissegebneß robo mebmeastroV nov negenimÄ metherib elle stuudus
Ma/Ro.
nächst aufzlewredüus xxxu as neflsfoa
G.C.F.P.
Korub.mies Jdümed vitka dens tiw nobiew Heilbaäterevesdleß
nenossA neb megännoV neaeilmösseg sebo nennusefteV nov amugeim¬
-aus xxx. xxx geehrter
mesdimus
xxx leisten Entscheidung des Reichsgerichtes ist die
Verbreitung von Werken der Literatur durch das Radio tantième-
gensatz also zu der Vorlesung von Literatur-
pflichtig. Im Ge
lʼannée le nouvelle.
werken vor unmittelbar anwesendem Publikum, die nach wie vor ohne
Entgelt erfolgen kann, ist prinzipiell von den Sendegesellschaf-
ten, die solche Vorlesungen durch den Rundfunk verbreiten, eine
Gebühr dafür an den Autor zu entrichten.
Da wir im Rahmen unseres Bühnenvertriebes ohnehin die Pro-
gramme der Sender betreffs Aufführungen unserer Bühnenwerke kon-
trollieren, sind wir in der Lage, dies auch bezüglich der Vor-
lesungen aus Gedicht- und Prosawerken zu tun, die dafür zu
entrichtenden Gebühren festzusetzen und für Sie einzuziehen.
Wir empfehlen Ihnen unsere Vertretung für diese Zwecke des-
halb, weil der Verlag besser in der Lage ist, die Interessen
seiner Autoren wahrzunehmen, als eine eben gegründete Gesellschaft.
die sämtliche Autoren für ihre Zwecke gewinnen will und unserer
Meinung nach für diese Tätigkeit ein allzu hohes Entgelt bean-
sprucht. Während jene Gesellschaft für sich 30 x verlangt und
dem Autor 75 % des verbleibenden Restes zuweisen will, d.
tung nur
55t %, würden wir für unsere Ver
Ihnen volle 85 % überweisen.
Wir bitten Sie, wenn Sie mit
sind, beiliegende Erklä¬