entsprechenden Punkten der beiden Diogramme
gelegenen Typen im allgemeinen eine nähere als
die zwischen den Typen des gleichen Diogramms.
So ist die Geistesverwandtschaft zwi¬
schen dem lyp Mathematiker und Philosphen
eine nähere als zwischen Mathematiker und Na-
turforscher oder Philosoph und Historiker; die
Verwandtschaft zwischen Feldherr (Organisator,
Führer) und Staatsmann eine großere als zwischen
innigere
Staatsmann und Priester usw;
Dem flüchtigen Beurteiler wird unter den
Typen von Geistesverfassungen, die ich
in den beiden Diogrammen aufgestellt habe,
immer noch mancher Typus zu fehlen scheinen,
wie beispielsweise Jurist, Nationalökonom, Phy
siker, Chemiker, Architekt, Erfinder usw. Hier,
wie in vielen anderen Fällen, handelt es sich
eben nicht um Typen von Geistesverfassungen,
sondern um Bezeichnungen von Berufsarten oder
Begabungen, die zu bestimmten Geistesverfas-
sungen im Affinitätsverhältnis stehen können,
nicht müssen, — sofern es sich im Einzelfall
überhaupt um Geistesmenschen handelt.
Denn nicht alle Angehörigen sogenannter
geistiger Berufe, nicht einmal jeder geistig be-
gabte Mensch ist in unserem Sinne als Geistes-
mensch zu bezeichnen, zu welchem Begriff
vor allem das Vorhandensein einer angeborenen,
einer, wie wir wissen, in jedem Falle ein-
heitlichen und unveränderlichen Gei¬
stesverfassung gehört. So gibt es manche Ju-
risten, Schriftsteller, Ärzte, Theologen, ja sogar
Philosophieprofessoren, geradeso wie es Natio-
nalökonomen, Industrielle, Kaufleute gibt, die
man keineswegs als geborene Geistesmenschen
betrachten kann.
Doch wenn es beispielsweise auch keine spe¬
zifische juristische Geistesverfassung gibt, wenn
daher der Jurist als ein spezieller Typus in un¬
serem Diogramm fehlen muß, so gibt es anderer-
seits doch eine ganze Anzahl verschiedener Gei-
stesverfassungen, als deren Repräsentant der Jurist
(also: der Advokat, der Rechtsgelehrte, der Rich-
ter) in die Erscheinung treten kann: es gibt
Rechtsgelehrte, die den Typus Philosoph, andere,
die den Typus Historiker, es gibt manche Advo-
katen, die den Typus Sophist oder Literat reprä-
sentieren,-ebenso wie es Ärzte gibt, die ihrer
Geistesverfassung nach weder zu den Natur-
forschern noch auch zu den Quacksalbern, son-
dern zu den Priestern zu rechnen sind.
Mancher Industrielle wieder wird der
Geistesverfassung nach zu den Organisatoren zu
rechnen sein, der Nationalökonom zu den
Staatsmännern, Philosophén, Politikern; dei
Physiker wie der Chemiker wird als
Geistesmensch manchmal dem Typus Mathema¬
tiker, manchmal dem Typus Naturforscher; der
gelegenen Typen im allgemeinen eine nähere als
die zwischen den Typen des gleichen Diogramms.
So ist die Geistesverwandtschaft zwi¬
schen dem lyp Mathematiker und Philosphen
eine nähere als zwischen Mathematiker und Na-
turforscher oder Philosoph und Historiker; die
Verwandtschaft zwischen Feldherr (Organisator,
Führer) und Staatsmann eine großere als zwischen
innigere
Staatsmann und Priester usw;
Dem flüchtigen Beurteiler wird unter den
Typen von Geistesverfassungen, die ich
in den beiden Diogrammen aufgestellt habe,
immer noch mancher Typus zu fehlen scheinen,
wie beispielsweise Jurist, Nationalökonom, Phy
siker, Chemiker, Architekt, Erfinder usw. Hier,
wie in vielen anderen Fällen, handelt es sich
eben nicht um Typen von Geistesverfassungen,
sondern um Bezeichnungen von Berufsarten oder
Begabungen, die zu bestimmten Geistesverfas-
sungen im Affinitätsverhältnis stehen können,
nicht müssen, — sofern es sich im Einzelfall
überhaupt um Geistesmenschen handelt.
Denn nicht alle Angehörigen sogenannter
geistiger Berufe, nicht einmal jeder geistig be-
gabte Mensch ist in unserem Sinne als Geistes-
mensch zu bezeichnen, zu welchem Begriff
vor allem das Vorhandensein einer angeborenen,
einer, wie wir wissen, in jedem Falle ein-
heitlichen und unveränderlichen Gei¬
stesverfassung gehört. So gibt es manche Ju-
risten, Schriftsteller, Ärzte, Theologen, ja sogar
Philosophieprofessoren, geradeso wie es Natio-
nalökonomen, Industrielle, Kaufleute gibt, die
man keineswegs als geborene Geistesmenschen
betrachten kann.
Doch wenn es beispielsweise auch keine spe¬
zifische juristische Geistesverfassung gibt, wenn
daher der Jurist als ein spezieller Typus in un¬
serem Diogramm fehlen muß, so gibt es anderer-
seits doch eine ganze Anzahl verschiedener Gei-
stesverfassungen, als deren Repräsentant der Jurist
(also: der Advokat, der Rechtsgelehrte, der Rich-
ter) in die Erscheinung treten kann: es gibt
Rechtsgelehrte, die den Typus Philosoph, andere,
die den Typus Historiker, es gibt manche Advo-
katen, die den Typus Sophist oder Literat reprä-
sentieren,-ebenso wie es Ärzte gibt, die ihrer
Geistesverfassung nach weder zu den Natur-
forschern noch auch zu den Quacksalbern, son-
dern zu den Priestern zu rechnen sind.
Mancher Industrielle wieder wird der
Geistesverfassung nach zu den Organisatoren zu
rechnen sein, der Nationalökonom zu den
Staatsmännern, Philosophén, Politikern; dei
Physiker wie der Chemiker wird als
Geistesmensch manchmal dem Typus Mathema¬
tiker, manchmal dem Typus Naturforscher; der