freien. Gesuche um Befreiung können von Jedem des Jahresbeitrages und beantragt dieselben, als
durch den heutigen Beschluss bezüglich des Jahres-
beitrages pro 1895 erledigt, zur Kenntnis zu nehmen
eingereicht werden.
Bei der hierauf vorgenommenen Abstimmung
(Angenommen.)
werden die Anträge des Referenten mit Ausnahm
Präsident dankt den Kammermitgliedern
des auf die Erhebung über die Nachsichtsgesuche
für ihre im abgelaufe nen ersten Verwaltungsjahre
durch die Obmänner der ärztlichen Vereine bezug¬
angewendete Mühe und Thätigkeit im Interesse de
habenden Antrages angenommen, alle übrigen Anträge
Aerztestandes. Die Kammer habe in der kurzen Zeit
ihres Bestehens viel geleistet, denn sie habe ir
abgelehnt.
Hierauf referirt Dr. Teleky über den Antrag
diesem halben Jahre dieselben Aufgaben erfülle
des Vorstandes bezüglich des Modns der Zahlung
müssen, wie die anderen Aerztekammern in vie
längerer Zeit. Der Präsident gibt der Zuversicht
des Jahresbeitrages jener Aerzte, welche im Laufe
des Verwaltungsjahres der Kammer beitreten, bezw.
Ausdruck, dass die Kammer auch fernerhi
durch einiges Zusammenwirken eine erspriessliche
aus dem Kammersprengel scheiden.
Der Referent stellt folgenden Antrag:
Ein neueintretender Arzt hat künftighin jene Thätigkeit entfalten werde und wünscht den Mit
dern der Kammer ein «gutes neues Jahr». (Beifall
Quote des Jahresbeitrages zu bezahlen, welche auf
Ueber Antrag des Dr. Teleky wird sodan
dem Präsidenten und über Antrag des Dr. Hans
die dem Eintritte folgenden Quartale entfällt.
Ein Austretender hat das Recht auf die Restitu¬
dre Thätigkeit im abge¬
tion jenes Theiles des Jahresbeitrages, welcher auf
laufenen Jahre der Dank der Versammlung ausge
die seinem Austritte folgenden Quartale entfällt.
sprochen und die letztere sodann geschlossen.
genommen.)
e k y referirt ferner über das Prälimi¬
nare pro 1893
Hauptversammlung
Nach dem Vorstandsantrage sind
die Ausgaben mit fl. 6950k-
am 25. Februar 1895
die Einnahmen mit... fl. 6300 —
1. Der Vorsitzende Dr. Gauster eröffnet die
veranschlagt. Der Abgang wäre aus dem Cassenreste
Sitzung und gedenkt des grossen Verlustes, den Se.
des Jahres 1894 zu bedecken. Der Jahresbeitrag
Majestät der Kaiser, das Kaiserhaus und das Vater¬
pro 1895 mit 5 fl. beantragt.
Die Vorstandsanträge werden in getrennter Ab- I land durch das Ableben Sr. kaiserl. Hoheit des Erz-
stimmung über das Erfordernis und üner den herzogs Albrecht erlitten.
Die Kammerversammlung, welche diese Kund¬
Jahresbeitrag en bloc einstimmig angenommen
gebung stehend angehört, spricht über Antrag des
Dr. Herz interpellirt den Vorsitzenden, i
liefes und ehrfurchtsvolles B
Präsidenten i
nem Studium sich die Berathung über den Be¬
Präsidium, dasselbe im!
und beauftrag
richt des Comites über die Frage des ärztlichen Re
Excellenz des Herrn Statthalters zur Allerhöchster
clamewesens befinde und warum er als Referent des
Kenntnis zu bringen.
Comités zu den diesbezüglichen Berathungen nicht
2. Ein Begrüssungstelegramm des in Abbazia
Der Präsident theilt mit, dass der Vorstand weilenden Schriftführers Dr. Karl Kohn wird beifällig
beigezogen wurde.
zur Kenntnis genommen.
sich bereits in zwei Sitzungen mit dem vom Comité
3. Nach Verificirung des Protokolles der letzten
ausgearbeiteten Berichte beschäftigte und dass das
Mitglied des Comités, Prof. Dr. Hofmokl, hiebei als Kammerversammlung theilt der Vorsitzende die seit
der letzten Versammlung vorgekommenen Einläufe
Referent das Comité vertrat. Zu den weiteren Be¬
und Erledigungen mit. Dieselben werden zur Kenntnis
rathungen des Vorstandes, in welchen es sich um
nommen.
die Stellung bestimmter Anträge handeln werde
Die Einladung des ärztlichen Vereines des III. Be-
werden auch die Mitglieder des Comités eingeladen
zirkes zur Theilnahme an der am 11. März 1895 statt-
Dr. Jellinek stellt den Antrag, die Kammer findenden Feier des 25jährigen Jubiläums des Dr.
werden.
Karl Reitter wird dem Vorstande zur entsprechen¬
solle iedem neuen Mitgliede, resp. jedem in di
Praxis tretenden Arzte einen «Führer», der ihm zur | den Veranlassung zugewiesen.
4. Der vom Vorstande schriftlich vorgelegte Jah-
Orientirung in der Praxis dienen soll, einhändigen,
resbericht für das I. Verwaltungsjahr 1894
es Nach Befürwortung dieses Antrages durch
wird nach dem Antrage des Dr. v. Khautz ein¬
Dr. Scholz, Dr. Heinrich Adler und Dr. Gauster
stimmig zur genehmigenden Kenntnis genommen.
wird derselbe dem Vorstande zur geschäftsordnungs¬
5. Zu der vom Vorstande geschäftsordnungsmäs
mässigen Behandlung zugewiesen.
sig vorgelegten Jahresrechnung für das Verwaltungs¬
Dr. Glattauer stellt folgenden Antrag:
jahr 1894 berichten die von der Kammer gewählten
Der Vorstand wird ersucht, Vorschläge zu
Revisoren Dr. v. Hebra und Dr. Kornfeld, dass
machen, in welcher Weise bemittelten Personen der
sie eine eingehende Revision der Rechnungen und
Zutritt zur unentgeltlichen Ordination an den
Kliniken, Poliklinik, Ambulatorien etc. verwehrt Bücher vorgenommen und dieselben in bester Ordnung
befunden haben.
Die Revisoren beantragen, dem Vorstande da
werden könne.
Dr. Hans Adler stellt den Zusatzantrag, es
Absolutorium zu ertheilen, ferner dem Vorstande
sei als Princip festzusetzen, dass in den Spitälern
und dem Cassadirector insbesondere den besten
Arme aufgenommen und behandelt werden sollen
Es wird beschlossen, beide Anträge einem fünf¬ Dank für die zweckentsprechende Einrichtung der
gliedrigen Comité zuzuweisen und die Wahl der Bücher und die übersichtliche und klare Rechnungs¬
legung zu votiren.
Comitémitglieder in der nächsten Kammerversamm-
Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
Der Rechenschaftsbericht, sowie Separatabdrücke
lung vorzunehmen.
Dr. Teleky referirt über die Resolutionen
mehrerer ärztlicher Bezirksvereine über die Höhe äber die Verhandlungen der Wiener Aerztekammer aus
11 —
dem Publicum zur Consultation empfehlen. Eine solche
dem officiellen Kammerorgan werden allen kammer¬
Veröffentlichung kommt einem Inserate gleich.
hörigen Aerzten zugesendet werden.
ad B) Die versteckte Reclame.
6. Zur Berathung des Antrages der Herren Dr.
Glattauer und Dr. Hans Adler, betreffend die
a) Die Mittel, sich auf indirectem Wege, nämlich
Hintanhaltung der Ordination für Be¬
nicht durch einfache Anpreisung den Ruf eines seh
mittelte in den Ambularien, Kliniker
befähigten Arztes zu verschaffen, sind sehr mannig
u. s. w. resp. Beschränkung der Spitalsbehandlung
faltig. Man kann es als einen Grundsatz ausspreche
blos auf Arme wurde ein Fünfer-Comité, bestehenc
dass jede Verständigung des grossen Laienpublicums
aus den Kammermitgliedern Dr. Glattauer, Dr
Kornfeld, Dr. Schaute, Dr.. Schopf und Dr. I über Grossthaten auf dem Gebiete der wissenschaft
lichen und praktischen Medicin bis auf das Unver
Dr. Herz erstattet sodann namens des I meidliche einzuschränken sei, weil die Erfahrung ge
Schum eingesetzt.
lehrt hat, dass die Popularisirung der Medicin
Comités zum Studium der Frage des
wie diejenige anderer Wissenschaften zur Hebun
ärztlichen Reclamewesens nachstehendes
Allgemeinbildung, sondern nur zum weitestgehender
Missbrauche ihrer Lehren geführt hat; abgesehen davon,
Refert.
«Jede ärztliche Reclame ist verboten
dass das Ansehen des ärztlichen Standes wiederhol
durch die trügerischen Hoffnungen, welche auf solche
und wird nach § 12, al. 1 K.-G. ehrenräth
Art angeregt wurden, auf das Tiefste erschütter
le behandel.
Unter ärztlicher Reclame ist jede Massnahme von
worden ist.
Seiten eines Angehörigen des ärztlichen Standes zu
b) Vollständig verwerflich aber ist das leider seh
verstehen, welche den Zweck verräth, die Aufmerk
übliche Verfahren, Dingen von blos specialistischer
samkeit des Laienpublicums auf seine Person zu lenker
Bedeutung ein allgemeines Interesse zu vindiciren
und es zur Inanspruchnahme seiner persönlichen Hilfe
soder einer von ihm zu Erwerbszwecken veranstalteten um sie unter diesem Vorwand zu Reclamezwechen vor
die Oeffentlichkeit zu bringen oder auch nur zu dulden,
dass solches geschehe. So erscheinen häufig in den
Unternehmung zu veranlassen.
Es kann dies durch Veranstaltungen bewerkstellig
werden, welche dem Namen des Betreffenden eine Tagesjournalen Berichte über medicinische Vorträge,
abgegebene Gutachten, Erfindungen, Operationen, De¬
möglichst grosse Verbreitung zu verschaffen suchen,
monstrationen und ähnliche Publicationen, zwischen
ferner durch solche, welche seine Person mit dem
deren Zeilen man deutlich die Absicht lesen' kann
Scheine einer besonderen praktischen oder wissen¬
die Person des angeblichen Forschers oder Heil
schaftlichen Befähigung umgeben sollen, und endlich
durch directes öffentliches oder geheimes Anbot seiner, künstlers mit dem Nimbus der Wissenschaftlichkei¬
oder besonderer praktischer Tüchtigkeit zu umgeben
c) Daran schliesst sich jene eigenthümliche Art
Dienste.
Daraus ergibt sich folgende Eintheilung
medicinischer Reclame-literatur, welche in der popu¬
4) Blosse Publication des Namens eventuell mit
lären Behandlung eines Capitels der Therapie oder in
der Anpreisung einer meist von dem Verfasser selbst
Angabe der Wohnung und Ordinationszeit.
B) Die versteckte Reclame, welche darin besteht,
herrührenden oder ausgeübten Heilmethode besteht
dass scheinbar ohne Hinzuthun des Betreffenden Nach¬
d) Genau dasselbe gilt von den Heilmitteln, aut
richten über seine praktischen oder wissenschaftlichen
denen der Name eines ärztlichen Erfinders angemerkt
Erfolge im Publicum verbreitet werden.
C) Oeffentliche Bekanntmachungen, in welchen der wird.
e) Ein sehr beliebtes hiehergehöriges Reclame-
mittel ist auch der öffentliche Dank oder die rüh¬
Arzt ohne weiteren Zusatz oder unter Anpreisung seine
eigenen Fähigkeiten beziehungsweise der Trefflichkeit
mende Anerkennung von Seiten behandelter patienten
seiner Veranstaltungen oder unter Versicherung einer
oder ihrer Angehörigen. Es ist nicht nur verwerflich,
ausnahmsweisen niedrigen Honorarforderung oder in
einer den Anstand verletzenden Weise das Publicum bei einem Laien Dankschreiben zu bestellen sowie von
diesem spontan verfasste selbst zu veröffentlichen,
auffordert, sich an ihn zu wenden.
sondern es ist Pflicht, den Kranken von einer derartigen
ad 4) Blosse Publication des Namens.
Publication abzuhalten.
ad C) Das Feilbieten ärztlicher Hilfe.
a) Es ist nicht als eine Reclame aufzufassen
wenn nach erfolgter Niederlassung oder Wohnungs
a) Das Inseriren in Tagesblättern ist
änderung oder nach längerer Abwesenheit ein Arz
einmal oder in den beiden ersten der genannten Fälle ein des ärztlichen Standes unwürdiges
Verhalten. Dieser Satz beansprucht die allge
auch zwei- bis dreimal seinen ständigen Wohnort und
meinste Geltung. Ein Inserat ist nicht erst dann un¬
die Zeit seiner Ordination und eventuell seines Special¬
statthaft, wenn es durch seinen Inhalt öffentliche
faches dem Publicum durch Veröffentlichung in einem
Aergernis erregt oder durch Aufzählung schön klin¬
gender, meist aber nichtssagender Titel oder durch
sjournale bekannt gibt.
Eine Veröffentlichung.der hier in Betracht
Versprechungen, welche zu halten unmöglich ist, die
kommenden Art soll auch in der Form alles Markt-
Moral und das Ansehen des Standes schädigt, sondern
schreierische meiden und wenn möglich nur im Text
es haben überhaupt die Namen von Aerz
theile von Tagesjournalen erfolgen. Grosse auffallende
ten aus dem Inseratentheile der Tages
Annoncen, wie sie hie und da zu diesem Zwecke be
nützt werden, ferner Placatirungen, an öffentlichen journale zu verschwinden, sie mögen darin
Orten angebrachte Clocks und Flugblätter sind un- unter welchem Vorwande immer figuriren
b) Von diesem Standpunkte aus ist auch das
c) Eine besondere Kategorie bilden die von Reclame- Annonciren von Heilanstalten in nicht medicinischen
statthaft.
Journalen mit Angabe ihres ärztlichen Inhabers oder
unternehmungen veranstalteten Collectiv - Anzeigen,
Leiters zu verbieten, denn es darf durch derartig
welche unter dem Titel «renommirte» oder «em¬
Ankündigungen nicht dem kranken Laien die Wahl
pfehlenswerte» Aerzte gegen Bezahlung
einer Anstalt nahegelegt werden, sondern es muss die
Fremdenführern, Eisenbahncourieren, Familienkale
dern eine Liste von Medicinalpersonen bringen und Sache eines primär consultirten praktischen Arztes sein,
durch den heutigen Beschluss bezüglich des Jahres-
beitrages pro 1895 erledigt, zur Kenntnis zu nehmen
eingereicht werden.
Bei der hierauf vorgenommenen Abstimmung
(Angenommen.)
werden die Anträge des Referenten mit Ausnahm
Präsident dankt den Kammermitgliedern
des auf die Erhebung über die Nachsichtsgesuche
für ihre im abgelaufe nen ersten Verwaltungsjahre
durch die Obmänner der ärztlichen Vereine bezug¬
angewendete Mühe und Thätigkeit im Interesse de
habenden Antrages angenommen, alle übrigen Anträge
Aerztestandes. Die Kammer habe in der kurzen Zeit
ihres Bestehens viel geleistet, denn sie habe ir
abgelehnt.
Hierauf referirt Dr. Teleky über den Antrag
diesem halben Jahre dieselben Aufgaben erfülle
des Vorstandes bezüglich des Modns der Zahlung
müssen, wie die anderen Aerztekammern in vie
längerer Zeit. Der Präsident gibt der Zuversicht
des Jahresbeitrages jener Aerzte, welche im Laufe
des Verwaltungsjahres der Kammer beitreten, bezw.
Ausdruck, dass die Kammer auch fernerhi
durch einiges Zusammenwirken eine erspriessliche
aus dem Kammersprengel scheiden.
Der Referent stellt folgenden Antrag:
Ein neueintretender Arzt hat künftighin jene Thätigkeit entfalten werde und wünscht den Mit
dern der Kammer ein «gutes neues Jahr». (Beifall
Quote des Jahresbeitrages zu bezahlen, welche auf
Ueber Antrag des Dr. Teleky wird sodan
dem Präsidenten und über Antrag des Dr. Hans
die dem Eintritte folgenden Quartale entfällt.
Ein Austretender hat das Recht auf die Restitu¬
dre Thätigkeit im abge¬
tion jenes Theiles des Jahresbeitrages, welcher auf
laufenen Jahre der Dank der Versammlung ausge
die seinem Austritte folgenden Quartale entfällt.
sprochen und die letztere sodann geschlossen.
genommen.)
e k y referirt ferner über das Prälimi¬
nare pro 1893
Hauptversammlung
Nach dem Vorstandsantrage sind
die Ausgaben mit fl. 6950k-
am 25. Februar 1895
die Einnahmen mit... fl. 6300 —
1. Der Vorsitzende Dr. Gauster eröffnet die
veranschlagt. Der Abgang wäre aus dem Cassenreste
Sitzung und gedenkt des grossen Verlustes, den Se.
des Jahres 1894 zu bedecken. Der Jahresbeitrag
Majestät der Kaiser, das Kaiserhaus und das Vater¬
pro 1895 mit 5 fl. beantragt.
Die Vorstandsanträge werden in getrennter Ab- I land durch das Ableben Sr. kaiserl. Hoheit des Erz-
stimmung über das Erfordernis und üner den herzogs Albrecht erlitten.
Die Kammerversammlung, welche diese Kund¬
Jahresbeitrag en bloc einstimmig angenommen
gebung stehend angehört, spricht über Antrag des
Dr. Herz interpellirt den Vorsitzenden, i
liefes und ehrfurchtsvolles B
Präsidenten i
nem Studium sich die Berathung über den Be¬
Präsidium, dasselbe im!
und beauftrag
richt des Comites über die Frage des ärztlichen Re
Excellenz des Herrn Statthalters zur Allerhöchster
clamewesens befinde und warum er als Referent des
Kenntnis zu bringen.
Comités zu den diesbezüglichen Berathungen nicht
2. Ein Begrüssungstelegramm des in Abbazia
Der Präsident theilt mit, dass der Vorstand weilenden Schriftführers Dr. Karl Kohn wird beifällig
beigezogen wurde.
zur Kenntnis genommen.
sich bereits in zwei Sitzungen mit dem vom Comité
3. Nach Verificirung des Protokolles der letzten
ausgearbeiteten Berichte beschäftigte und dass das
Mitglied des Comités, Prof. Dr. Hofmokl, hiebei als Kammerversammlung theilt der Vorsitzende die seit
der letzten Versammlung vorgekommenen Einläufe
Referent das Comité vertrat. Zu den weiteren Be¬
und Erledigungen mit. Dieselben werden zur Kenntnis
rathungen des Vorstandes, in welchen es sich um
nommen.
die Stellung bestimmter Anträge handeln werde
Die Einladung des ärztlichen Vereines des III. Be-
werden auch die Mitglieder des Comités eingeladen
zirkes zur Theilnahme an der am 11. März 1895 statt-
Dr. Jellinek stellt den Antrag, die Kammer findenden Feier des 25jährigen Jubiläums des Dr.
werden.
Karl Reitter wird dem Vorstande zur entsprechen¬
solle iedem neuen Mitgliede, resp. jedem in di
Praxis tretenden Arzte einen «Führer», der ihm zur | den Veranlassung zugewiesen.
4. Der vom Vorstande schriftlich vorgelegte Jah-
Orientirung in der Praxis dienen soll, einhändigen,
resbericht für das I. Verwaltungsjahr 1894
es Nach Befürwortung dieses Antrages durch
wird nach dem Antrage des Dr. v. Khautz ein¬
Dr. Scholz, Dr. Heinrich Adler und Dr. Gauster
stimmig zur genehmigenden Kenntnis genommen.
wird derselbe dem Vorstande zur geschäftsordnungs¬
5. Zu der vom Vorstande geschäftsordnungsmäs
mässigen Behandlung zugewiesen.
sig vorgelegten Jahresrechnung für das Verwaltungs¬
Dr. Glattauer stellt folgenden Antrag:
jahr 1894 berichten die von der Kammer gewählten
Der Vorstand wird ersucht, Vorschläge zu
Revisoren Dr. v. Hebra und Dr. Kornfeld, dass
machen, in welcher Weise bemittelten Personen der
sie eine eingehende Revision der Rechnungen und
Zutritt zur unentgeltlichen Ordination an den
Kliniken, Poliklinik, Ambulatorien etc. verwehrt Bücher vorgenommen und dieselben in bester Ordnung
befunden haben.
Die Revisoren beantragen, dem Vorstande da
werden könne.
Dr. Hans Adler stellt den Zusatzantrag, es
Absolutorium zu ertheilen, ferner dem Vorstande
sei als Princip festzusetzen, dass in den Spitälern
und dem Cassadirector insbesondere den besten
Arme aufgenommen und behandelt werden sollen
Es wird beschlossen, beide Anträge einem fünf¬ Dank für die zweckentsprechende Einrichtung der
gliedrigen Comité zuzuweisen und die Wahl der Bücher und die übersichtliche und klare Rechnungs¬
legung zu votiren.
Comitémitglieder in der nächsten Kammerversamm-
Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.
Der Rechenschaftsbericht, sowie Separatabdrücke
lung vorzunehmen.
Dr. Teleky referirt über die Resolutionen
mehrerer ärztlicher Bezirksvereine über die Höhe äber die Verhandlungen der Wiener Aerztekammer aus
11 —
dem Publicum zur Consultation empfehlen. Eine solche
dem officiellen Kammerorgan werden allen kammer¬
Veröffentlichung kommt einem Inserate gleich.
hörigen Aerzten zugesendet werden.
ad B) Die versteckte Reclame.
6. Zur Berathung des Antrages der Herren Dr.
Glattauer und Dr. Hans Adler, betreffend die
a) Die Mittel, sich auf indirectem Wege, nämlich
Hintanhaltung der Ordination für Be¬
nicht durch einfache Anpreisung den Ruf eines seh
mittelte in den Ambularien, Kliniker
befähigten Arztes zu verschaffen, sind sehr mannig
u. s. w. resp. Beschränkung der Spitalsbehandlung
faltig. Man kann es als einen Grundsatz ausspreche
blos auf Arme wurde ein Fünfer-Comité, bestehenc
dass jede Verständigung des grossen Laienpublicums
aus den Kammermitgliedern Dr. Glattauer, Dr
Kornfeld, Dr. Schaute, Dr.. Schopf und Dr. I über Grossthaten auf dem Gebiete der wissenschaft
lichen und praktischen Medicin bis auf das Unver
Dr. Herz erstattet sodann namens des I meidliche einzuschränken sei, weil die Erfahrung ge
Schum eingesetzt.
lehrt hat, dass die Popularisirung der Medicin
Comités zum Studium der Frage des
wie diejenige anderer Wissenschaften zur Hebun
ärztlichen Reclamewesens nachstehendes
Allgemeinbildung, sondern nur zum weitestgehender
Missbrauche ihrer Lehren geführt hat; abgesehen davon,
Refert.
«Jede ärztliche Reclame ist verboten
dass das Ansehen des ärztlichen Standes wiederhol
durch die trügerischen Hoffnungen, welche auf solche
und wird nach § 12, al. 1 K.-G. ehrenräth
Art angeregt wurden, auf das Tiefste erschütter
le behandel.
Unter ärztlicher Reclame ist jede Massnahme von
worden ist.
Seiten eines Angehörigen des ärztlichen Standes zu
b) Vollständig verwerflich aber ist das leider seh
verstehen, welche den Zweck verräth, die Aufmerk
übliche Verfahren, Dingen von blos specialistischer
samkeit des Laienpublicums auf seine Person zu lenker
Bedeutung ein allgemeines Interesse zu vindiciren
und es zur Inanspruchnahme seiner persönlichen Hilfe
soder einer von ihm zu Erwerbszwecken veranstalteten um sie unter diesem Vorwand zu Reclamezwechen vor
die Oeffentlichkeit zu bringen oder auch nur zu dulden,
dass solches geschehe. So erscheinen häufig in den
Unternehmung zu veranlassen.
Es kann dies durch Veranstaltungen bewerkstellig
werden, welche dem Namen des Betreffenden eine Tagesjournalen Berichte über medicinische Vorträge,
abgegebene Gutachten, Erfindungen, Operationen, De¬
möglichst grosse Verbreitung zu verschaffen suchen,
monstrationen und ähnliche Publicationen, zwischen
ferner durch solche, welche seine Person mit dem
deren Zeilen man deutlich die Absicht lesen' kann
Scheine einer besonderen praktischen oder wissen¬
die Person des angeblichen Forschers oder Heil
schaftlichen Befähigung umgeben sollen, und endlich
durch directes öffentliches oder geheimes Anbot seiner, künstlers mit dem Nimbus der Wissenschaftlichkei¬
oder besonderer praktischer Tüchtigkeit zu umgeben
c) Daran schliesst sich jene eigenthümliche Art
Dienste.
Daraus ergibt sich folgende Eintheilung
medicinischer Reclame-literatur, welche in der popu¬
4) Blosse Publication des Namens eventuell mit
lären Behandlung eines Capitels der Therapie oder in
der Anpreisung einer meist von dem Verfasser selbst
Angabe der Wohnung und Ordinationszeit.
B) Die versteckte Reclame, welche darin besteht,
herrührenden oder ausgeübten Heilmethode besteht
dass scheinbar ohne Hinzuthun des Betreffenden Nach¬
d) Genau dasselbe gilt von den Heilmitteln, aut
richten über seine praktischen oder wissenschaftlichen
denen der Name eines ärztlichen Erfinders angemerkt
Erfolge im Publicum verbreitet werden.
C) Oeffentliche Bekanntmachungen, in welchen der wird.
e) Ein sehr beliebtes hiehergehöriges Reclame-
mittel ist auch der öffentliche Dank oder die rüh¬
Arzt ohne weiteren Zusatz oder unter Anpreisung seine
eigenen Fähigkeiten beziehungsweise der Trefflichkeit
mende Anerkennung von Seiten behandelter patienten
seiner Veranstaltungen oder unter Versicherung einer
oder ihrer Angehörigen. Es ist nicht nur verwerflich,
ausnahmsweisen niedrigen Honorarforderung oder in
einer den Anstand verletzenden Weise das Publicum bei einem Laien Dankschreiben zu bestellen sowie von
diesem spontan verfasste selbst zu veröffentlichen,
auffordert, sich an ihn zu wenden.
sondern es ist Pflicht, den Kranken von einer derartigen
ad 4) Blosse Publication des Namens.
Publication abzuhalten.
ad C) Das Feilbieten ärztlicher Hilfe.
a) Es ist nicht als eine Reclame aufzufassen
wenn nach erfolgter Niederlassung oder Wohnungs
a) Das Inseriren in Tagesblättern ist
änderung oder nach längerer Abwesenheit ein Arz
einmal oder in den beiden ersten der genannten Fälle ein des ärztlichen Standes unwürdiges
Verhalten. Dieser Satz beansprucht die allge
auch zwei- bis dreimal seinen ständigen Wohnort und
meinste Geltung. Ein Inserat ist nicht erst dann un¬
die Zeit seiner Ordination und eventuell seines Special¬
statthaft, wenn es durch seinen Inhalt öffentliche
faches dem Publicum durch Veröffentlichung in einem
Aergernis erregt oder durch Aufzählung schön klin¬
gender, meist aber nichtssagender Titel oder durch
sjournale bekannt gibt.
Eine Veröffentlichung.der hier in Betracht
Versprechungen, welche zu halten unmöglich ist, die
kommenden Art soll auch in der Form alles Markt-
Moral und das Ansehen des Standes schädigt, sondern
schreierische meiden und wenn möglich nur im Text
es haben überhaupt die Namen von Aerz
theile von Tagesjournalen erfolgen. Grosse auffallende
ten aus dem Inseratentheile der Tages
Annoncen, wie sie hie und da zu diesem Zwecke be
nützt werden, ferner Placatirungen, an öffentlichen journale zu verschwinden, sie mögen darin
Orten angebrachte Clocks und Flugblätter sind un- unter welchem Vorwande immer figuriren
b) Von diesem Standpunkte aus ist auch das
c) Eine besondere Kategorie bilden die von Reclame- Annonciren von Heilanstalten in nicht medicinischen
statthaft.
Journalen mit Angabe ihres ärztlichen Inhabers oder
unternehmungen veranstalteten Collectiv - Anzeigen,
Leiters zu verbieten, denn es darf durch derartig
welche unter dem Titel «renommirte» oder «em¬
Ankündigungen nicht dem kranken Laien die Wahl
pfehlenswerte» Aerzte gegen Bezahlung
einer Anstalt nahegelegt werden, sondern es muss die
Fremdenführern, Eisenbahncourieren, Familienkale
dern eine Liste von Medicinalpersonen bringen und Sache eines primär consultirten praktischen Arztes sein,