A233: Nachahmenswerther Entschluß eines Wiener Autors, Seite 4

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nicht verhindern kann, beizuwohnen, seinem Wesen getreu vorzieht,
auf eine Weile abzureisen und sich darnach sehnt, seinem ärztlichen
Beruf möglichst bald wiedergegeben zu sein.
unentre
Diesen fünften Akt-gedenkt der Autor nicht nur durch einen neuen
G.C.F.P
zu ersetzen, sondenn er ist sogar in der Lage zwei Passungen zur Aus-
wahl vorzulegen.
Nach der einen Fassung spielt dieser Akt im Gerichtssaal bei der
Revisionsverhandlung. Bernhardi wird frei gesprochen, weist aber die
Rehabilitierung zurück mit der Begründung, dass er zur Einsicht ge-
kommen sei, politische Betätigung sei die einzige eines Mannes würdige
er bedenke seinen nun einmal begonnen Kampf gegen die Kirche energisch
weiterzuführen, erkläre schon heute, dass er niemals wieder einen
Priester in das Elisabethinum hineinlassen, dass er seinen Patenten
das Beichten verbieten werde und überdies verschiedene energische
Massregeln gegen den näpstlichen Einluss zu ergreifen gedenke. Mit
dem Ausblick auf eine lange Reihe von Verurteilungen und
Freipsrechungen würde nun das Stück schliessen, wenn der Held nicht
G:A:S:
aus dem Gerichtssaaal tretend von einem christlich-sonialen Abgeordne-
ten erschossen würde.
Die andere Fassung wünscht auch dem begründeten Einwand eines
führenden christlich-sozialen Blattes Rechnung zu tragen, eine be-
sondere Ferfidie des Autors sei darin zu finden, dass er den Priester
als einen vornehm denkenden und einsichtigen Mann dargestellt habe.
Nun soll dieser Priester als Fanatiker grossen Stils auftreten. Die
Aussage der hysterischen Krankenschwester entfällt. Der Priester
selbst ist es, der den Meineid schwört und sich überdies durch einen
jesuitischen Arzt eine durch den Stoss verschuldete traumatische Neu-