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  2. A16: Urheberrecht : Aphorismen
  3. Seite 91

A16: Urheberrecht : Aphorismen, Seite 91

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9
hätte nitht die Be-
Sinn,den sie heben
unseren niskussionen nur
wenn wir un
der Raveg beschränken würden.
rha.
auf, das 1
und auf die zahlreichen anderen Fragen nicht
inwiesen, die in Zusammenhang damit stehen.

Auf welche Weise wird Abhilfe ge-
schaffch werden? Ich glaube nicht, dass einfach-
durch enn Gesetz des Inhalts, dass des geistige
Figentum ohneweiteres der materiellen nurxdans
gleichzustellen sei, gründliche Abhilfe geschaf-
fen wäre.
Eine der Schwierigkeiten besteht vor
allem därin,dass die Vergehen gegen das geisti-
ge Eigentum durcheus Antragsdelikte sind. Der
Staatsanwalt, der augunblicklich zur stelle ist,
wenn einen Bäcker eine Sammel aus dem Laden,
jasogar, wön einen Buchhändler ein Buch aus

Zitiervorschlag

A16: Urheberrecht : Aphorismen, Seite 91, in: Mikroverfilmung des Cambridger Nachlasses. Hg. Peter Andorfer, Martin Anton Müller und Laura Untner, Austrian Centre for Digital Humanities and Cultural Heritage, Wien 2024, https://schnitzler-mikrofilme.acdh.oeaw.ac.at/1589062_0091.html
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