Die Bestrafung des Wittelbaren und noch mehr
des falkulktativen Mordes müsste die rorde-
ethischen zeitalters sein.
Es ist unzulässig,dass zum Exempäl einWirt,
der, volikommen klar darüber, hiedurch das Leben
einem ihm unbekannten oder gleichgültigen
et 2. Sled Wetemedet MAA Eleieh
vorsetzt, eine ganz geringfügige Strafe erlei-
det, und selbst, wenn der Gefährdete das Leben
wirklich verliert, keineswegs als ein bewuss-
detude
tor,nur besonders feiger Wörder, sondern nur
wegen fahrlässiger Tötung
Ebestraft wird.
der Todte
Nicht nur die absicht, auch das bewusste jus-
serachtlassen der Vorsicht-, der Rücksichtge-
der 11.
nügt, zum Wesen des Mordes.
s Ketreten
rblicum
bed der üittelbare Mord, dadurch vorübt,dass
der zum Tode Bestimmte mit Bewuestsein einer
Gefahr ausgesetzt wird.
(Die gelden, die nicht nur an ihren Feinden,sor
dern auch an ihren Freunden zu Mördern werden
Die Wärtorin, der unvoreichtige Arzt.)
des falkulktativen Mordes müsste die rorde-
ethischen zeitalters sein.
Es ist unzulässig,dass zum Exempäl einWirt,
der, volikommen klar darüber, hiedurch das Leben
einem ihm unbekannten oder gleichgültigen
et 2. Sled Wetemedet MAA Eleieh
vorsetzt, eine ganz geringfügige Strafe erlei-
det, und selbst, wenn der Gefährdete das Leben
wirklich verliert, keineswegs als ein bewuss-
detude
tor,nur besonders feiger Wörder, sondern nur
wegen fahrlässiger Tötung
Ebestraft wird.
der Todte
Nicht nur die absicht, auch das bewusste jus-
serachtlassen der Vorsicht-, der Rücksichtge-
der 11.
nügt, zum Wesen des Mordes.
s Ketreten
rblicum
bed der üittelbare Mord, dadurch vorübt,dass
der zum Tode Bestimmte mit Bewuestsein einer
Gefahr ausgesetzt wird.
(Die gelden, die nicht nur an ihren Feinden,sor
dern auch an ihren Freunden zu Mördern werden
Die Wärtorin, der unvoreichtige Arzt.)