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a. die Summe von 15.000.-fünfzehntausend Mark u.zw.
5.000 Mark bei Abschluss dieses Vertrages, 10.000
Mark in den ersten acht Tagen des Monats Juli 1916;
b. 25% aller Beträge, die Herr Str. oder seine
Rechtsnachfolger für Aufführungsrechte der Oper
"Die Frau ohne Schatten“ in irgend einer Sprache
oder in irgend einem Lande - mag der Text in ihm
geschützt sein oder nicht - von den Theatern er-
hält, u. zw. solange, als Herr Str. selbst oder seine
Rechtsnachfolger für die Aufführungen Tantiemen
oder sonstige Beträge als Urheber erhalten.
c. 25/0 von dem aufgedruckten Ladenpreis der ge-
druckten Exemplare des von Herrn Str. oder seinem
Verleger herausgegebenen Textbuches „Der Frau
ohne Schatten" in deutscher Sprache ohne Musik, so
lange der deutsche Text den deutschen Urheberrechts-
schutz geniesst.
e de voir
d. 25% des Bruttoertrages aus der Verwertung der
Oper für mechanisch-musikalische Rechte, sowie hie-
bei der Text verwandt ist, und für kinematographische
a. die Summe von 15.000.-fünfzehntausend Mark u.zw.
5.000 Mark bei Abschluss dieses Vertrages, 10.000
Mark in den ersten acht Tagen des Monats Juli 1916;
b. 25% aller Beträge, die Herr Str. oder seine
Rechtsnachfolger für Aufführungsrechte der Oper
"Die Frau ohne Schatten“ in irgend einer Sprache
oder in irgend einem Lande - mag der Text in ihm
geschützt sein oder nicht - von den Theatern er-
hält, u. zw. solange, als Herr Str. selbst oder seine
Rechtsnachfolger für die Aufführungen Tantiemen
oder sonstige Beträge als Urheber erhalten.
c. 25/0 von dem aufgedruckten Ladenpreis der ge-
druckten Exemplare des von Herrn Str. oder seinem
Verleger herausgegebenen Textbuches „Der Frau
ohne Schatten" in deutscher Sprache ohne Musik, so
lange der deutsche Text den deutschen Urheberrechts-
schutz geniesst.
e de voir
d. 25% des Bruttoertrages aus der Verwertung der
Oper für mechanisch-musikalische Rechte, sowie hie-
bei der Text verwandt ist, und für kinematographische