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Rechte, beides abzüglich der von der Genossenschaft
deutscher Tonsetzer berechneten Verwaltungskosten
und des für deren Unterstützungskasse festgesetz¬
ten Betrages. Soweit bei mechanisch-musikalischen
Verwertungen der Text nicht verwandt wird, fällt
diese Angabe fort.
Von den Konzertaufführungen erhält H. den¬
jenigen Anteil, den die Genossenschaft deutscher
Tonsetzer nach ihren Statuten dem Textdichter ge-
währt.
G.H.F.P.
Von den unter b bezeichneten Beträgen sind
vorweg die Provisionen, welche Herr Str. an Agenten
für Vermittlung der Aufführungen zu zahlen hat, zu
kürzen.
Wenn die von den Theatern gezahlten Auf-
führungstantiemen einen Gesamtbetrag von 250.000
Mark erreicht haben, hat H. eine weitere Zahlung
von 6500 Mark und eine gleiche Zahlung von jeden
weiteren 250.000 Mark Azfführungstantiene zu erhal¬
ten.
Rechte, beides abzüglich der von der Genossenschaft
deutscher Tonsetzer berechneten Verwaltungskosten
und des für deren Unterstützungskasse festgesetz¬
ten Betrages. Soweit bei mechanisch-musikalischen
Verwertungen der Text nicht verwandt wird, fällt
diese Angabe fort.
Von den Konzertaufführungen erhält H. den¬
jenigen Anteil, den die Genossenschaft deutscher
Tonsetzer nach ihren Statuten dem Textdichter ge-
währt.
G.H.F.P.
Von den unter b bezeichneten Beträgen sind
vorweg die Provisionen, welche Herr Str. an Agenten
für Vermittlung der Aufführungen zu zahlen hat, zu
kürzen.
Wenn die von den Theatern gezahlten Auf-
führungstantiemen einen Gesamtbetrag von 250.000
Mark erreicht haben, hat H. eine weitere Zahlung
von 6500 Mark und eine gleiche Zahlung von jeden
weiteren 250.000 Mark Azfführungstantiene zu erhal¬
ten.