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Von den Ausgaben in fremden Sprachen
erhalt H. keine Tantiemen.
§ 5.
P.S.
Str. hat über die Eingänge aus den Auf-
führungstantiemen vierteljährlich innerhalb des
ersten Quartalsmonat, über die Eingänge für me-
chanisch-musikalische und kinematographische Rechte
binnen eines Monats nach der von der Genossenschaft
deutscher Tonsetzer ihm erteiltenAprechnung sei-
nerseits an H. Abrechnung zu geben und die diesem
zustehenden Tantiemen an ihn abzuführen. U
Ueber die Angabe für die deutschen Text-
ausgaben hat Str. an H. binnen eines Monats nach
frucklegung jeder Auflage Abrechnung zu geben und
die darnach zu zahlenden Tantiemen an ihn abzufüh-
ren.
§ 6.
Falls Str. seine Rechte auf die Text.
ausgaben an einen ändern (Verleger) überträgt, hat
Von den Ausgaben in fremden Sprachen
erhalt H. keine Tantiemen.
§ 5.
P.S.
Str. hat über die Eingänge aus den Auf-
führungstantiemen vierteljährlich innerhalb des
ersten Quartalsmonat, über die Eingänge für me-
chanisch-musikalische und kinematographische Rechte
binnen eines Monats nach der von der Genossenschaft
deutscher Tonsetzer ihm erteiltenAprechnung sei-
nerseits an H. Abrechnung zu geben und die diesem
zustehenden Tantiemen an ihn abzuführen. U
Ueber die Angabe für die deutschen Text-
ausgaben hat Str. an H. binnen eines Monats nach
frucklegung jeder Auflage Abrechnung zu geben und
die darnach zu zahlenden Tantiemen an ihn abzufüh-
ren.
§ 6.
Falls Str. seine Rechte auf die Text.
ausgaben an einen ändern (Verleger) überträgt, hat