K. und k.
1:1:
DIRECTION
des k. k.
HOF-BURGTHEATERS
Wien, den 18. Juni 1899.
Hochverehrte Herren!
Ihr gefälliges Schreiben vom 15. d. M., die
Vertragsangelegenheit des Fräuleins Ottilie Metzl
betreffend, habe ich empfangen und ich danke Ihnen
Herzlich für das Interesse, das Sie auch an den innern
Vorgängen des Hofburgtheaters nehmen. Denn ich
setze als selbstverständlich voraus, daß nur dieses sach¬
liche Interesse Sie veranlasst, für ein weiteres
Engagement eines Mitgliedes so energisch zu plaidieren.
Was die Sache selbst betrifft, so beruht der
Entschluß, den am 31. August 1899 ablaufenden
Contract des Fräulines Metzl nicht zu verlängern
auf sehr reiflichen Erwägungen, an denen sammt¬
liche bei den Personalverhältnissen des Hofburg¬
theaters mitsprechende Factoren betheiligt sind.
Es wird nicht gut möglich sein, einen solchen
einmal gefassten Entschluß nur deshalb umzu¬
stossen, weil er nicht von allen Urteilsfähigen
gebilligt wird. Im übrigen bemerke ich, mit
Bezug auf eine bestimmte Stelle Ihres
gefälligen Schreibens, daß ich bereits am
25. Februar dem Fräulein Metzl von der
thatsache, daß ihr Vertrag ab 1. September nicht
verlängert werden wird, mündlich Mitthei
lung gemacht habe, daß ich in einem Schreiben
Dr.-Nr. 128
1:1:
DIRECTION
des k. k.
HOF-BURGTHEATERS
Wien, den 18. Juni 1899.
Hochverehrte Herren!
Ihr gefälliges Schreiben vom 15. d. M., die
Vertragsangelegenheit des Fräuleins Ottilie Metzl
betreffend, habe ich empfangen und ich danke Ihnen
Herzlich für das Interesse, das Sie auch an den innern
Vorgängen des Hofburgtheaters nehmen. Denn ich
setze als selbstverständlich voraus, daß nur dieses sach¬
liche Interesse Sie veranlasst, für ein weiteres
Engagement eines Mitgliedes so energisch zu plaidieren.
Was die Sache selbst betrifft, so beruht der
Entschluß, den am 31. August 1899 ablaufenden
Contract des Fräulines Metzl nicht zu verlängern
auf sehr reiflichen Erwägungen, an denen sammt¬
liche bei den Personalverhältnissen des Hofburg¬
theaters mitsprechende Factoren betheiligt sind.
Es wird nicht gut möglich sein, einen solchen
einmal gefassten Entschluß nur deshalb umzu¬
stossen, weil er nicht von allen Urteilsfähigen
gebilligt wird. Im übrigen bemerke ich, mit
Bezug auf eine bestimmte Stelle Ihres
gefälligen Schreibens, daß ich bereits am
25. Februar dem Fräulein Metzl von der
thatsache, daß ihr Vertrag ab 1. September nicht
verlängert werden wird, mündlich Mitthei
lung gemacht habe, daß ich in einem Schreiben
Dr.-Nr. 128