g.m..
S. FISCHE
17/9, 1901
BERLIN W., DEN
.
LEPHON: AAT VI, No. 1662.
BÜLÖWSTRASSE 91.
1662.
Herrn Dr. Arthur Schnitzler
Wien IX
Frankgasse 1.
Sehr geehrter Herr Doktor!
Bei der diesjährigen Abrechnung haben wir Ihnen contraktgemäss
G.C.P.
die Honorare so zu verrechnen, dass von jedem Werk nur eine halbe Auf-
lage (so weit sie noch unverkauft) unverrechnet bleibt. Vom illustrir-
ten „Anatol“ wurden 3 Auflagen gedruckt, 1 ½ Auflage im vorigen Jahre
honorirt, so dass also für dieses Jahr eine Auflage zu honorieren ist,
was in der anliegenden Abrechnung geschehen ist. Das bezügliche Honorar
G.C.F.P
von 500 Mark senden wir heute für Ihre Rechnung an die Allgem. Oesterr.
Boden-Credit-Anstalt in Wien.
Unsere Honorar-Vereinbarung für dieses Werk lautet: 25 % Tantième.
G.H.F.P
die Hälfte für Sie, die Häifte für Coschall, wobei wir aber der Ordnung
wegen gleich bemerken, dass zur Vorauszahlung des Honorars an Coschel
G.C.F.P
in gleicher Weise keine Veranlassung ist, sondern dass an Coschall die
G.F.P
G.H.F.P.
Auszahlung des weiteren Tantièmen-Anteils nach Maassgabe des Absatzes
erfolgt.
sind noch.
Die neuen Auflagen von „Frau des Weisen“ und „Märchen
nicht fertig, wir hoffen aber, beide Werke bis Mitte Oktober herau
bringen zu können.
Hochachtungsvoll
ergebenst
S. FISCHER,VERLAG
i/d: Lein Schultes
S. FISCHE
17/9, 1901
BERLIN W., DEN
.
LEPHON: AAT VI, No. 1662.
BÜLÖWSTRASSE 91.
1662.
Herrn Dr. Arthur Schnitzler
Wien IX
Frankgasse 1.
Sehr geehrter Herr Doktor!
Bei der diesjährigen Abrechnung haben wir Ihnen contraktgemäss
G.C.P.
die Honorare so zu verrechnen, dass von jedem Werk nur eine halbe Auf-
lage (so weit sie noch unverkauft) unverrechnet bleibt. Vom illustrir-
ten „Anatol“ wurden 3 Auflagen gedruckt, 1 ½ Auflage im vorigen Jahre
honorirt, so dass also für dieses Jahr eine Auflage zu honorieren ist,
was in der anliegenden Abrechnung geschehen ist. Das bezügliche Honorar
G.C.F.P
von 500 Mark senden wir heute für Ihre Rechnung an die Allgem. Oesterr.
Boden-Credit-Anstalt in Wien.
Unsere Honorar-Vereinbarung für dieses Werk lautet: 25 % Tantième.
G.H.F.P
die Hälfte für Sie, die Häifte für Coschall, wobei wir aber der Ordnung
wegen gleich bemerken, dass zur Vorauszahlung des Honorars an Coschel
G.C.F.P
in gleicher Weise keine Veranlassung ist, sondern dass an Coschall die
G.F.P
G.H.F.P.
Auszahlung des weiteren Tantièmen-Anteils nach Maassgabe des Absatzes
erfolgt.
sind noch.
Die neuen Auflagen von „Frau des Weisen“ und „Märchen
nicht fertig, wir hoffen aber, beide Werke bis Mitte Oktober herau
bringen zu können.
Hochachtungsvoll
ergebenst
S. FISCHER,VERLAG
i/d: Lein Schultes