ERLAG in
F
HER
17/9. 1901
BERLIN W., DEN
TELEPHON: AMT VI, No. 1662.
BÜLÖWSTRASSE 91.
1862.
Herrn Dr. Arthur Schnitzler
WienIX
Frankgasse 1.
Sehr geehrter Herr Doktor!
Cllastriacke
Bei der diesjährigen Abrechnung haben wir Ihnen contraktgemäss
die Honorare so zu verrechnen, dass von jedem Werk nur eine halbe Auf-
lage (so weit sie noch unverkauft) unverrechnet bleibt. Vom illustrir-
ten „Anatol“ wurden 3 Auflagen gedruckt, 1 ½ Auflage im vorigen Jahre
honorirt, so dass also für dieses Jahr eine Auflage zu honorieren ist,
was in der anliegenden Abrechnung geschehen ist. Das bezügliche Honorar
.V.
von 500 Mark senden wir heute für Ihre Rechnung an die Allgem. Oesterr.
Boden-Credit-Anstalt in Wien.
Unsere Honorar-Vereinbarung für dieses Werk lautet: 25 % Tantième,
die Häifte für Sie, die Hälfte für Coschall, wobei wir aber der Ordnung
wegen gleich bemerken, dass zur Vorauszahlung des Honorars an Coschelle
in gleicher Weise keine Veranlassung ist, sondern dass an Coschall die
Auszahlung des weiteren Tantièmen-Anteils nach Maassgabe des Absatzes
erfolgt.
Die neuen Auflagen von „Frau des Weisen“ und „Märchen“ sind noch
beide Werke bis Mitte Oktober heraus¬
nicht fertig, wir hoffen aber
Hochachtungsvoll
bringen zu können.
ergebenst
8. FISCHER,VERLAG
v. Carl Schun
F
HER
17/9. 1901
BERLIN W., DEN
TELEPHON: AMT VI, No. 1662.
BÜLÖWSTRASSE 91.
1862.
Herrn Dr. Arthur Schnitzler
WienIX
Frankgasse 1.
Sehr geehrter Herr Doktor!
Cllastriacke
Bei der diesjährigen Abrechnung haben wir Ihnen contraktgemäss
die Honorare so zu verrechnen, dass von jedem Werk nur eine halbe Auf-
lage (so weit sie noch unverkauft) unverrechnet bleibt. Vom illustrir-
ten „Anatol“ wurden 3 Auflagen gedruckt, 1 ½ Auflage im vorigen Jahre
honorirt, so dass also für dieses Jahr eine Auflage zu honorieren ist,
was in der anliegenden Abrechnung geschehen ist. Das bezügliche Honorar
.V.
von 500 Mark senden wir heute für Ihre Rechnung an die Allgem. Oesterr.
Boden-Credit-Anstalt in Wien.
Unsere Honorar-Vereinbarung für dieses Werk lautet: 25 % Tantième,
die Häifte für Sie, die Hälfte für Coschall, wobei wir aber der Ordnung
wegen gleich bemerken, dass zur Vorauszahlung des Honorars an Coschelle
in gleicher Weise keine Veranlassung ist, sondern dass an Coschall die
Auszahlung des weiteren Tantièmen-Anteils nach Maassgabe des Absatzes
erfolgt.
Die neuen Auflagen von „Frau des Weisen“ und „Märchen“ sind noch
beide Werke bis Mitte Oktober heraus¬
nicht fertig, wir hoffen aber
Hochachtungsvoll
bringen zu können.
ergebenst
8. FISCHER,VERLAG
v. Carl Schun