S. Fischer/Verlag/Berlin M 57/Bülowstrasse 90
: Deutsche Bank. Depositenkasse P in Berlin / Postscheckkonto: Berlin Nr. 16692
Schlüsse: Amt Lützow Nr. 1662. 6162 und 9292
2.
zukommt, ein kleiner Irrtum unterlaufen. Wenn das Honorar für 5000
Exemplare 1 500 Lire beträgt, so entafllen allerdings 300 Lire für
1000 Exemplare, nicht aber 3 Lire, sondern 30 Lire für 100 Exemplarte,
somit verzehntfacht sich der von Ihnen berechnete Autorenanteil von
1 % auf 10 Z, was zwar nicht übertrieben viel, aber doch ganz an-
ständig ist. Dass eine Steigerung des Honorars bei sich steigernden
Auflagen logischer ist, als das von uns vorgeschlagene System, kann
nicht bezweifelt werden. Allein da wir von Italien einen Vorschlagé
erhielten, der auf diesem System beruht, hatten wir in diesem Fall
keinen Grund, die Logik gegen den sichtlichen Vorteil auszuspielen,
der sich auf diese Weise für den Autor ergibt. Da auch wir nicht mit
Auflagen rechnen, die über ein gewisses Mass hinausgehen, so scheint
es uns anfgezeigt, gegen ein Anerbieten, dass die ersten Auflagen
höher honoriert, als die späteren, nicht zu opponieren. Wir bemerken
übrigens nochmals, dass wir erst versuchen müssen, selbst diese Be-
dingungen durchzusetzen, unter die allerdings nicht heruntergegangen
werden kann.
Mit vorzüglicher Hochachtung
S. FISCHER, VerlaG
AUSLANDSABTEILUNG
a
1500
: Deutsche Bank. Depositenkasse P in Berlin / Postscheckkonto: Berlin Nr. 16692
Schlüsse: Amt Lützow Nr. 1662. 6162 und 9292
2.
zukommt, ein kleiner Irrtum unterlaufen. Wenn das Honorar für 5000
Exemplare 1 500 Lire beträgt, so entafllen allerdings 300 Lire für
1000 Exemplare, nicht aber 3 Lire, sondern 30 Lire für 100 Exemplarte,
somit verzehntfacht sich der von Ihnen berechnete Autorenanteil von
1 % auf 10 Z, was zwar nicht übertrieben viel, aber doch ganz an-
ständig ist. Dass eine Steigerung des Honorars bei sich steigernden
Auflagen logischer ist, als das von uns vorgeschlagene System, kann
nicht bezweifelt werden. Allein da wir von Italien einen Vorschlagé
erhielten, der auf diesem System beruht, hatten wir in diesem Fall
keinen Grund, die Logik gegen den sichtlichen Vorteil auszuspielen,
der sich auf diese Weise für den Autor ergibt. Da auch wir nicht mit
Auflagen rechnen, die über ein gewisses Mass hinausgehen, so scheint
es uns anfgezeigt, gegen ein Anerbieten, dass die ersten Auflagen
höher honoriert, als die späteren, nicht zu opponieren. Wir bemerken
übrigens nochmals, dass wir erst versuchen müssen, selbst diese Be-
dingungen durchzusetzen, unter die allerdings nicht heruntergegangen
werden kann.
Mit vorzüglicher Hochachtung
S. FISCHER, VerlaG
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