ökononische Beziehung und verpflichtung
Eltor
anüber dem vinde sofort zu re-
eln und
Unterschied zwischen unehe-
ich unti-
ichenindern hat vor dem Gesetz
durchaus zu fallen.
In dem Vertrag der eheschliessenden
fenschen ist festzustellen,was nach lösung
des Vertrages mit dem Kinde zu geschehen hat.
er Staat hat sich ausschliessli
um Zegelun-
der Vermögens-und der
gien.
schen Fre
en zu kümmern,während a
Ethi
scha,Reli
öse und gefühlsmässige Privatsa-
che zu l
benhat.
Denn dass auch Ethos und Religinn zu
1107
öffetlichen Angelegenheit
gemacht wird,
ühri pit wie tausendjährige
rfahrung zeigt,
nicht zu
einer Erhöhung de
chkeit
oder zu einer Vertiefung der re-
iösen
schau,,
n,sondem ausschliess
Zu Macht
dükel mit
all seinen geber
iffen xhanxb
den Behörden und zu neuchel
privali
ben. Ueberdies hat die
inmischung des Staa-
tes in ehtische und re-
igiöse Fragn.etwas
durchaus Verlogenes, da es dem Staat niewals
auf Sitte und Weltanscha iug im eigentlichen
Sinne ank mmt,sondern für ihn Immer nur
orm-und Machtzxaxen in Frag
stehen.
Eltor
anüber dem vinde sofort zu re-
eln und
Unterschied zwischen unehe-
ich unti-
ichenindern hat vor dem Gesetz
durchaus zu fallen.
In dem Vertrag der eheschliessenden
fenschen ist festzustellen,was nach lösung
des Vertrages mit dem Kinde zu geschehen hat.
er Staat hat sich ausschliessli
um Zegelun-
der Vermögens-und der
gien.
schen Fre
en zu kümmern,während a
Ethi
scha,Reli
öse und gefühlsmässige Privatsa-
che zu l
benhat.
Denn dass auch Ethos und Religinn zu
1107
öffetlichen Angelegenheit
gemacht wird,
ühri pit wie tausendjährige
rfahrung zeigt,
nicht zu
einer Erhöhung de
chkeit
oder zu einer Vertiefung der re-
iösen
schau,,
n,sondem ausschliess
Zu Macht
dükel mit
all seinen geber
iffen xhanxb
den Behörden und zu neuchel
privali
ben. Ueberdies hat die
inmischung des Staa-
tes in ehtische und re-
igiöse Fragn.etwas
durchaus Verlogenes, da es dem Staat niewals
auf Sitte und Weltanscha iug im eigentlichen
Sinne ank mmt,sondern für ihn Immer nur
orm-und Machtzxaxen in Frag
stehen.