über das Eherecht.
Rundf4
Eissen lässt sich eine Lö-
Kom.
Mit
sung der wichtigsten Fragen nicht anstreben.
Zum mindesten darf man nicht mit Kompromis-
en bezinnen. Im Vrlauf der Durchführung
ja nicht zu vermeiden.
Eine Reform des Eherechtes ohne
eine Reform der Ehe ist vollkommen nutzlos.
Alle Schäden und Schwierigkeiten
lschen
des Eherechtes ergeben sich aus den f
Vorausetzungen, aul denen der Begriff der Ehe
aufgebaut is
Es erscheint wünschenswert den Boden
gen,nicht auf unsicherer Erde ein-
umzupfli
Gebäude aufzurichten, auch nicht darum,
neues
ein altes mit neuen Erkern und Türmen zu ver-
sehen.
Ehe in ihrer jetzigen Form ist
Die
igentlicher vertrag und doch dürfte
kein.
e. für den Staat überhaupt nichts anderes zu
bedeuten haben.
ausserdem noch ist,
Alles was si
dürfte nichts anderes sein als Privatabma-
ehung zwischen den zwei Menschen,
zato Mit-
Ehe. s chliessen. Somit ist
Ehe
wirkung einerkirchlichen Behörde an der
schliessung,wenn sie nicht von den Gatten
selbst gewünscht wird, auf das Entschiedenste
nen. Das Zusammenleben zweier Men-
abzuleh.
durch einen rechtsgültigen Ver-
schen, die
rag ihre gegenseitigen ökonomischen Beziehm
en regeln,hat dem Staat als Ehe zu
lten.
emner hat jede Verbindung zweier bi-
ein Kind ent-
lediger Menschen,de
einem solchenfall ist
Ehe zu gelten. In
Rundf4
Eissen lässt sich eine Lö-
Kom.
Mit
sung der wichtigsten Fragen nicht anstreben.
Zum mindesten darf man nicht mit Kompromis-
en bezinnen. Im Vrlauf der Durchführung
ja nicht zu vermeiden.
Eine Reform des Eherechtes ohne
eine Reform der Ehe ist vollkommen nutzlos.
Alle Schäden und Schwierigkeiten
lschen
des Eherechtes ergeben sich aus den f
Vorausetzungen, aul denen der Begriff der Ehe
aufgebaut is
Es erscheint wünschenswert den Boden
gen,nicht auf unsicherer Erde ein-
umzupfli
Gebäude aufzurichten, auch nicht darum,
neues
ein altes mit neuen Erkern und Türmen zu ver-
sehen.
Ehe in ihrer jetzigen Form ist
Die
igentlicher vertrag und doch dürfte
kein.
e. für den Staat überhaupt nichts anderes zu
bedeuten haben.
ausserdem noch ist,
Alles was si
dürfte nichts anderes sein als Privatabma-
ehung zwischen den zwei Menschen,
zato Mit-
Ehe. s chliessen. Somit ist
Ehe
wirkung einerkirchlichen Behörde an der
schliessung,wenn sie nicht von den Gatten
selbst gewünscht wird, auf das Entschiedenste
nen. Das Zusammenleben zweier Men-
abzuleh.
durch einen rechtsgültigen Ver-
schen, die
rag ihre gegenseitigen ökonomischen Beziehm
en regeln,hat dem Staat als Ehe zu
lten.
emner hat jede Verbindung zweier bi-
ein Kind ent-
lediger Menschen,de
einem solchenfall ist
Ehe zu gelten. In