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  2. A16: Urheberrecht : Aphorismen
  3. Seite 65

A16: Urheberrecht : Aphorismen, Seite 65

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Oft hört man die Frefe: Warum schützt sich
der Autor nicht durch eine Orgenisation?
Es gibt Organsationen, sie sind machtlos,
werden weder durch die Gesetze,noch, durch
Einsicht von Seite des Publikums, noch
durch Vornehmheit der Unternehmer u
stützt.
Es gibt keine streikmöglichkät. Ein Boykott.
eines Theaters, eines vorlegers ist praktisch
einfach nicht durchführbar."
Auf keinem Gebiet gibt esso viele Dilellar
tenund die sind ihrer Natur nach die gebore
nen streikbrecher.
Nirgädzein solches Unterbieten, das na-
türlich entschuldbar ist durch die Not
des Einzelnen und das von den Unternehmeru
ausgenützt wird..
Das Bedürfnis nach geistigen Werten natur-
gemäss ein geringes. Auch hier richtet sich
der Handel nach dem Gesetz von Angehot und
Nachfrage. Auf den Luxus eines Theaterbeankt

Zitiervorschlag

A16: Urheberrecht : Aphorismen, Seite 65, in: Mikroverfilmung des Cambridger Nachlasses. Hg. Peter Andorfer, Martin Anton Müller und Laura Untner, Austrian Centre for Digital Humanities and Cultural Heritage, Wien 2024, https://schnitzler-mikrofilme.acdh.oeaw.ac.at/1589062_0065.html
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