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Interpolation] [O. V.:] Der Prozeß Fulda–Bahr. In: Die Zeit, Jg. 4, Nr. 1098, 15. 10. 1905, S. 6: »Am 21. d. hätte bekanntlich vor dem Schwurgericht die Verhandlung über eine Ehrenbeleidigungsklage stattfinden sollen, die der Schriftsteller Dr. Ludwig Fulda gegen Hermann Bahr eingebracht hatte. Die Klage inkriminierte eine im Feuilleton der ›Oesterreichischen Volkszeitung‹ vom 27. November v. J. enthaltene, auf Fulda gemünzte Aeußerung. Gestern fanden sich nun auf Anregung des Landesgerichtsrates Wach, der in diesem Prozeß den Vorsitz führen sollte, die Parteien in seinem Bureau zu Ausgleichsverhandlungen ein, bei denen auch der Präsident der internationalen Zentralkommission des Preßvereins, Wilhelm Singer, intervenierte. Im Verlaufe dieser Verhandlungen zog Dr. Fulda seine Klage zurück. Eine formelle Ehrenerklärung gab Hermann Bahr nicht ab. Dagegen besagt ein über die Unterhandlungen verfaßtes Communiqué, ›daß der Gedankenaustausch der Herren ergeben habe, daß Herr Bahr bei seiner Aeußerung, die Anlaß zur Klage gab, eine Absicht, der persönlichen Ehre des Dr. Fulda nahezutreten, ferngelegen sei und seine Aeußerung nur durch ein Mißverständnis bedauerlicherweise diese Auslegung gefunden habe.‹« (Der inkriminierte Text ist im Neuen Wiener Tagblatt am 4. 10. 1903 erschienen.)
Tagebuch von Arthur Schnitzler, 15. 10. 1905. In: Hermann Bahr – Arthur Schnitzler: Briefwechsel, Aufzeichnungen, Dokumente (1891–1931). Hg. Kurt Ifkovits, Martin Anton Müller, Stand 25. 11. 2024, https://hdl.handle.net/21.11115/0000-000E-8939-8.
Arthur Schnitzler an Adalbert Seligmann, 15. 10. 1905
Aufzeichnung von Bahr, 15. 10. 1905
Tagebuch von Schnitzler, 15. 10. 1905
Bahr: [»Der zerbrochene Krug« und »Der grüne Kakadu«], 15. 10. 1905
Aufführung von Zwischenspiel, 15.10.1905