Unlängst hat das
Polizeikommissariat Hernals die
Anzeige gegen den Dichter Artur
Schnitzler beim
Strafbezirksgericht
Fünfhaus wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit erstattet, weil
er daran Schuld trage, daß zwei Radfahrer, der 15jährige Spengler
Julius Zaijic und der 16jährige Elektrotechniker
Jaroslav
Uherka, zu Fall kamen und sich verletzten. Der staatsanwaltschaftliche
Funktionär des
Bezirksgerichtes Fünfhaus hat jedoch im weiteren Stadium den
Spieß umgekehrt und gegen die beiden genannten Burschen die Anklage wegen
Sicherheitsgefährdung erhoben, während nun Artur Schnitzler die Rolle des Zeugen
zufiel. In der gestrigen Verhandlung vor dem
Bezirksgericht Fünfhaus war der als Zeuge geladene Dichter nicht anwesend;
er hatte sein Nichtkommen durch Berufsgeschäfte entschuldigt. In seinem Schreiben
gibt er eine ausführliche Darstellung der Situation nach dem Unfalle der beiden
Radfahrer, denn diesen selbst habe er nicht gesehen. Er gibt an, daß er am
25. Juni, vormittags von
Pötzleinsdorf nach
Neuwaldegg auf der
Straße, die weder Geh- noch Radfahrweg hat, spazieren ging. »Plötzlich hörte ich hinter mir klingeln. In der Sekunde
darauf sah ich zwei jugendliche Radfahrer nebeneinander samt ihren Rädern auf der
Erde liegen. Sie hatten zweifellos neben mir vorbeifahren wollen, sind dabei mit
ihren Rädern zusammengestoßen und gestürzt. Ich habe den ganzen Vorfall nicht
beachten können, da sich alles hinter mir abspielte.« Dr. Schnitzler, der bekanntlich auch Arzt ist, hat die beiden Verletzten
gleich behandelt und ihnen später auch ein Geldgeschenk gemacht. Die beiden
Angeklagten
geben an, der »Herr« sei, als sie vorfuhren, zuerst in das eine, dann in das andere
Rad »hineingeraten«, wodurch sie beide fielen. Der
Richter sprach die beiden
Angeklagten auf Grund der Angaben Dr. Artur
Schnitzlers
frei, da auch er, als der einzige in Betracht
kommende Zeuge, von einem schuldbaren Vorgehen der Angeklagten nichts wissen konnte,
da er sie erst sah, als sie schon am Boden lagen.