(Artur Schnitzler und die beiden Radfahrer), 24. 9. 1922

(Artur Schnitzler und die beiden Radfahrer.)
Unlängst hat das Polizeikommissariat Hernals die Anzeige gegen den Dichter Artur Schnitzler beim Strafbezirksgericht Fünfhaus wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit erstattet, weil er daran Schuld trage, daß zwei Radfahrer, der 15jährige Spengler Julius Zaijic und der 16jährige Elektrotechniker Jaroslav Uherka, zu Fall kamen und sich verletzten. Der staatsanwaltschaftliche Funktionär des Bezirksgerichtes Fünfhaus hat jedoch im weiteren Stadium den Spieß umgekehrt und gegen die beiden genannten Burschen die Anklage wegen Sicherheitsgefährdung erhoben, während nun Artur Schnitzler die Rolle des Zeugen zufiel. In der gestrigen Verhandlung vor dem Bezirksgericht Fünfhaus war der als Zeuge geladene Dichter nicht anwesend; er hatte sein Nichtkommen durch Berufsgeschäfte entschuldigt. In seinem Schreiben gibt er eine ausführliche Darstellung der Situation nach dem Unfalle der beiden Radfahrer, denn diesen selbst habe er nicht gesehen. Er gibt an, daß er am 25. Juni, vormittags von Pötzleinsdorf nach Neuwaldegg auf der Straße, die weder Geh- noch Radfahrweg hat, spazieren ging. »Plötzlich hörte ich hinter mir klingeln. In der Sekunde darauf sah ich zwei jugendliche Radfahrer nebeneinander samt ihren Rädern auf der Erde liegen. Sie hatten zweifellos neben mir vorbeifahren wollen, sind dabei mit ihren Rädern zusammengestoßen und gestürzt. Ich habe den ganzen Vorfall nicht beachten können, da sich alles hinter mir abspielte.« Dr. Schnitzler, der bekanntlich auch Arzt ist, hat die beiden Verletzten gleich behandelt und ihnen später auch ein Geldgeschenk gemacht. Die beiden Angeklagten geben an, der »Herr« sei, als sie vorfuhren, zuerst in das eine, dann in das andere Rad »hineingeraten«, wodurch sie beide fielen. Der Richter sprach die beiden Angeklagten auf Grund der Angaben Dr. Artur Schnitzlers frei, da auch er, als der einzige in Betracht kommende Zeuge, von einem schuldbaren Vorgehen der Angeklagten nichts wissen konnte, da er sie erst sah, als sie schon am Boden lagen.