le Entschliessungen auf eine Force majeure zu
berufen, hingenommen haben, als Beweis für das
Weiterbestehen eines Vertragsverhältnisses
hinzustellen, das kaum de jurae, aber gewiss
de facto gar nicht mehr besteht. Sie sprechen
(in einem früheren Brief) von dem Entgegan-
kommen, das Sie jederzeit meinen Wünschen ge-
genüber gezeigt hätten. Welches waren meine
Wünsche und wie war Ihr Entgegenkommen, Ein
oderzwei Luxusexemplare meinen Werken sind da
und dort erschienen (niemals ohne dass ich zu
vor Ihnen freigestellt hätte selbst das be-
treffende Werk in Luxusdruck herauszugeben;
zwei oder drei Mal haben Sie Ihre Zustimmung
dazu erteilt,, dass einzelne Novellen und der-
gleichen von mir,die bei Ihnen herausgekommen
sind, in irgend welchen Sammlungen nachgedruckt
wurden. Dass Ihnen daraus auch nur der gering¬
ste Schade entstanden sei, werden Sie wohl nicht
behaupten. Auch hier habe ich in jedem einzel-
nen Fall Ihre Zustimmung eingeholt. Nun stehen
wir vor einem neuen walf. In der Universal-
Bibliothek soll eine Novelle von mir erschei-
nen. Ich hätte wohl unter der Force majeure
Roklam die Einwilligung geben können, ohne Sie
zu fragen. Ich habe es nicht getan (bisher
wenigstens
Sie aber, statt die Gelegenheit
zu einem Entgegenkommen mit Freude zu ergrei
fen, fühlen Sie als unumschränkter Herr eines
Urheberrechts, dessen darin eingeschlossene
Pflichten Sie (unter dem Druck der Force ma¬
jeurs) gewiss zu Ihrem eigenen Bedauern im
Laufe der letzten jahre xxx so manches Mal
nicht erfüllen konnten und rechnen selbst die-
se bescheidene Gefälligkeit, die ich von Ihnen
erbitte, nämlich die formelle Freigabe eines
meiner Werke, für eine billige Ausgabe, zu dem
Komplex von Fragen, über die wir uns erst eini¬
gen müssten, ehe sie ein entschiedenes Ja sagen.
So sehe ich mich notwendig zu der Auffassung
gedrängt, dass Sie das urheberrechtliche Ver-
hältnis doch ein bischen zu einseitig, als ein
beinahe ausschliesslich zu Gunsten des Ver-
12/1 2re
ti
legers bestehendes betrachten. Und ich möchten
in dieser Auffassung durch Ihre a lehnende
Haltung gegenüber meinem vorschlag den Vetrag
zw schen uns neu zu formulieren, nicht gerne
bestärkt fühlen. Es handelt sich hier um mehr
als um eine rein formelle Frage.
Was Ihre einzelnen Pankte anbelangt,
so widersprechen sie zum Teil den von mir
aufgesetzten, aber ich glaube, dass wir darin
unschwer zu einer Einigung kommen könnten.
Mit den monatlichen vorauszahlungen und end¬
gültigen Abrechnungen zwe mal im Jahre wäre
den. Als Perzentsatz würde ich
ich einverst
statt 25 wie xxx und 18 wie sie vorschlugen,
20 in Vorschlag bringen. Als eine weitere Be¬
dingung sollte in den Vertrag aufgenommen wer-
den, dass die Spannung zwischen gebundenem und
ungebundenen Exemplar 40% nicht überschreiten
darf. Auch die Verpflichtung des Verlages recht
zeitig für Neuauflagen vorzusorgen, müsste ver-
traglich fastgelegt sein; ebenso mein Recht
die auf meinen Anteil entfallenden Valuten in
örig nalvaluta ausgezahlt zu erhalten.Sollten
die Verhältnisse sich tatsächlich stabilisieren
so wird ja diese Frage an Bedadung verlieren.
Ich möchte in diesem Zusammenhang
auch die Frage des Bühnenvertriebs berühren.
Unter der berühmten Force majeure setzten Sie
Ihre provision von 7 auf 12 hinauf mit der
ausdrücklichen Bemerkung,dies sei eine vorü¬
bergehende Wassregel. Wollen wir uns hie¬
nicht wieder auf 10% einigen?
Was meine neuen Bücher anbelangt
so behalte ich mir natürlich freie Entschlies¬
sung vor. Sollte ich mit dem einen oder ande-
ren Werk anderswo erscheinen, so würde das na¬
türlich so wenig einen unfreundlichen Akt Ihrem
Verlag gegenüber zu bedeuten haben, als von
Thomas Wann (mit Felix Krull) oder Wassermann
Ihr sehr ergabener
berufen, hingenommen haben, als Beweis für das
Weiterbestehen eines Vertragsverhältnisses
hinzustellen, das kaum de jurae, aber gewiss
de facto gar nicht mehr besteht. Sie sprechen
(in einem früheren Brief) von dem Entgegan-
kommen, das Sie jederzeit meinen Wünschen ge-
genüber gezeigt hätten. Welches waren meine
Wünsche und wie war Ihr Entgegenkommen, Ein
oderzwei Luxusexemplare meinen Werken sind da
und dort erschienen (niemals ohne dass ich zu
vor Ihnen freigestellt hätte selbst das be-
treffende Werk in Luxusdruck herauszugeben;
zwei oder drei Mal haben Sie Ihre Zustimmung
dazu erteilt,, dass einzelne Novellen und der-
gleichen von mir,die bei Ihnen herausgekommen
sind, in irgend welchen Sammlungen nachgedruckt
wurden. Dass Ihnen daraus auch nur der gering¬
ste Schade entstanden sei, werden Sie wohl nicht
behaupten. Auch hier habe ich in jedem einzel-
nen Fall Ihre Zustimmung eingeholt. Nun stehen
wir vor einem neuen walf. In der Universal-
Bibliothek soll eine Novelle von mir erschei-
nen. Ich hätte wohl unter der Force majeure
Roklam die Einwilligung geben können, ohne Sie
zu fragen. Ich habe es nicht getan (bisher
wenigstens
Sie aber, statt die Gelegenheit
zu einem Entgegenkommen mit Freude zu ergrei
fen, fühlen Sie als unumschränkter Herr eines
Urheberrechts, dessen darin eingeschlossene
Pflichten Sie (unter dem Druck der Force ma¬
jeurs) gewiss zu Ihrem eigenen Bedauern im
Laufe der letzten jahre xxx so manches Mal
nicht erfüllen konnten und rechnen selbst die-
se bescheidene Gefälligkeit, die ich von Ihnen
erbitte, nämlich die formelle Freigabe eines
meiner Werke, für eine billige Ausgabe, zu dem
Komplex von Fragen, über die wir uns erst eini¬
gen müssten, ehe sie ein entschiedenes Ja sagen.
So sehe ich mich notwendig zu der Auffassung
gedrängt, dass Sie das urheberrechtliche Ver-
hältnis doch ein bischen zu einseitig, als ein
beinahe ausschliesslich zu Gunsten des Ver-
12/1 2re
ti
legers bestehendes betrachten. Und ich möchten
in dieser Auffassung durch Ihre a lehnende
Haltung gegenüber meinem vorschlag den Vetrag
zw schen uns neu zu formulieren, nicht gerne
bestärkt fühlen. Es handelt sich hier um mehr
als um eine rein formelle Frage.
Was Ihre einzelnen Pankte anbelangt,
so widersprechen sie zum Teil den von mir
aufgesetzten, aber ich glaube, dass wir darin
unschwer zu einer Einigung kommen könnten.
Mit den monatlichen vorauszahlungen und end¬
gültigen Abrechnungen zwe mal im Jahre wäre
den. Als Perzentsatz würde ich
ich einverst
statt 25 wie xxx und 18 wie sie vorschlugen,
20 in Vorschlag bringen. Als eine weitere Be¬
dingung sollte in den Vertrag aufgenommen wer-
den, dass die Spannung zwischen gebundenem und
ungebundenen Exemplar 40% nicht überschreiten
darf. Auch die Verpflichtung des Verlages recht
zeitig für Neuauflagen vorzusorgen, müsste ver-
traglich fastgelegt sein; ebenso mein Recht
die auf meinen Anteil entfallenden Valuten in
örig nalvaluta ausgezahlt zu erhalten.Sollten
die Verhältnisse sich tatsächlich stabilisieren
so wird ja diese Frage an Bedadung verlieren.
Ich möchte in diesem Zusammenhang
auch die Frage des Bühnenvertriebs berühren.
Unter der berühmten Force majeure setzten Sie
Ihre provision von 7 auf 12 hinauf mit der
ausdrücklichen Bemerkung,dies sei eine vorü¬
bergehende Wassregel. Wollen wir uns hie¬
nicht wieder auf 10% einigen?
Was meine neuen Bücher anbelangt
so behalte ich mir natürlich freie Entschlies¬
sung vor. Sollte ich mit dem einen oder ande-
ren Werk anderswo erscheinen, so würde das na¬
türlich so wenig einen unfreundlichen Akt Ihrem
Verlag gegenüber zu bedeuten haben, als von
Thomas Wann (mit Felix Krull) oder Wassermann
Ihr sehr ergabener