B.T.W.O.lta
et
P.S.
Dahin in der
14 xxx xxx w. oder 4 xxx ogct schmieden werden.
2.0.f.M. wortü.I.am k. xxxn
Das Geld so wurde sich schon vorher.
rechnet; so vergessen Sie doch, dass der Verleger Neuauflagen und Neu-
Bindungen herstellen muss, das kann er nur, wenn er über Betriebsmittel
verfügt und die sind ja nur vorhanden, wenn sie wertbeständig sind.
Wenn also die Verleger das Recht, ja die Pflicht haben, ihre Betriebs-
mittel zu erhalten, so ist das nicht, wie Sie mir neulich einmal wegen
moralische
G.C.F.P.
der Valuten schrieben, eine unmögliche Handlung - denn der Autor bekommt
seine Tantieme auch für diese Exemplare - sondern durch die Notwendigkeit
der Weiterproduktion bedingt, was ihm freilich nur sehr unvollkommen
gelingt, weil der Absatz im Ausland nicht entfernt im Verhältnis zum
deutschen Absatz steht. Dennoch habe ich Ihnen schon in der Juliab-
rechnung die österreichischen Einnahmen in öterreichischer Währung
verrechnet, Sie also an dem weitaus grössten Teil der ausländischen
Einnahmen schadlos zu halten versucht. Einigen wir uns über die, von
Ihnen aufgeworfenen Fragen, so soll das auch bis auf weiteres auf die
anderen Währungen ausgedehnt werden.
Die Grundzahlaufstellungen, die wir Ihnen Mitte Oktober und am 13.ds.
M. geschickt haben, beziehen sich dennoch nur auf den Absatz in Deutsch-
land. Bei der Verrechnung für die ausländischen Einnahmen wird es aber
aus technischen Gründen notwendig sein, auch weiterhin die Tantiemen
vom Erlös zu verrechnen (und zwar wie vorher auch, von gebundenen Exem-
plar), da bei den vielartigen Valuten und kleinen und kleinsten Betrügen
die Zerlegung und Zahlung in kleinsten Teilen nicht möglich ist. In der
Erlösabrechnung (die eigentlich die ideale ist) wirken sich alle Valuten
einnahmen automatisch aus und wenn der Durchschnittsrabatt 40 % nicht
übersteigt, so ist der Tantiemenzatz von 16 % für das gebundene und
25 x für das broschierte Exemplar der gleiche, wie bei der Verrechnung
vom Ladenpreis des broschierten, Exemplarz. Die Verrechnung der Ausland-
friedensrelation 1 Urk = 1.25 schw. franke
Exemplare, die zum Teil zu höheren Preisen wie im Inland verkauft wer-
den, wäre eine sehr mühselige und langwierige Rechnungsarbeit, der
et
P.S.
Dahin in der
14 xxx xxx w. oder 4 xxx ogct schmieden werden.
2.0.f.M. wortü.I.am k. xxxn
Das Geld so wurde sich schon vorher.
rechnet; so vergessen Sie doch, dass der Verleger Neuauflagen und Neu-
Bindungen herstellen muss, das kann er nur, wenn er über Betriebsmittel
verfügt und die sind ja nur vorhanden, wenn sie wertbeständig sind.
Wenn also die Verleger das Recht, ja die Pflicht haben, ihre Betriebs-
mittel zu erhalten, so ist das nicht, wie Sie mir neulich einmal wegen
moralische
G.C.F.P.
der Valuten schrieben, eine unmögliche Handlung - denn der Autor bekommt
seine Tantieme auch für diese Exemplare - sondern durch die Notwendigkeit
der Weiterproduktion bedingt, was ihm freilich nur sehr unvollkommen
gelingt, weil der Absatz im Ausland nicht entfernt im Verhältnis zum
deutschen Absatz steht. Dennoch habe ich Ihnen schon in der Juliab-
rechnung die österreichischen Einnahmen in öterreichischer Währung
verrechnet, Sie also an dem weitaus grössten Teil der ausländischen
Einnahmen schadlos zu halten versucht. Einigen wir uns über die, von
Ihnen aufgeworfenen Fragen, so soll das auch bis auf weiteres auf die
anderen Währungen ausgedehnt werden.
Die Grundzahlaufstellungen, die wir Ihnen Mitte Oktober und am 13.ds.
M. geschickt haben, beziehen sich dennoch nur auf den Absatz in Deutsch-
land. Bei der Verrechnung für die ausländischen Einnahmen wird es aber
aus technischen Gründen notwendig sein, auch weiterhin die Tantiemen
vom Erlös zu verrechnen (und zwar wie vorher auch, von gebundenen Exem-
plar), da bei den vielartigen Valuten und kleinen und kleinsten Betrügen
die Zerlegung und Zahlung in kleinsten Teilen nicht möglich ist. In der
Erlösabrechnung (die eigentlich die ideale ist) wirken sich alle Valuten
einnahmen automatisch aus und wenn der Durchschnittsrabatt 40 % nicht
übersteigt, so ist der Tantiemenzatz von 16 % für das gebundene und
25 x für das broschierte Exemplar der gleiche, wie bei der Verrechnung
vom Ladenpreis des broschierten, Exemplarz. Die Verrechnung der Ausland-
friedensrelation 1 Urk = 1.25 schw. franke
Exemplare, die zum Teil zu höheren Preisen wie im Inland verkauft wer-
den, wäre eine sehr mühselige und langwierige Rechnungsarbeit, der