und ihm verboten, das Stück weiter zur Aufführung zu
bringen. Dieses Verbot steht freilich nur auf dem Papier,
solange wir nicht eine einstweilige Verfügung gegen
Barnowsky einbringen, wodurch ihm gerichtlich untersagt
wird, das Stück zu spielen. Unter dem Druck dieser Androhu
hat Barnowsky jemand zu uns geschickt, um in dieser
Angelegenheit zu intervenieren. Wir haben ihm gestern
eröffnet, dass er mindestens RM 3000,- zunächst zu er-
legen hätte, wenn wir von weiteren Schritten absehen
sollten. Dies ist nichtsschehen, dagegen hat er heute
ein Angebot gemacht, RM 1000.- zu zahlen und die
wöchentlichen Raten, die er zahlen wird, zu erhöhen.
Das haben wir wieder abgelehnt und mindestens RM 2000.
als Abschlagzahlung verlangt. Hierüber steht eine Ant-
wort von ihm noch aus.
Die täglichen Zahlungen hat er seit 25. ein-
gehalten und es sind dadurch ungefähr RM 800.— an Tan-
tiemen eingegangen.
Wegen des Widerrufs des Vergleichs ist das
Urteil nunmehr verkündigt worden, das ihn zur Zahtung
des erst eingeklagten Betrages von ca 4300.- und zur
Tragung der Kosten verurteilt.Die Konsentionalstrafe
hat das Gericht auf RM 300.- herabgesetzt. Dieses
Urteil wird aber leider erst in 14 Tagen rechtskräftig.
Bl. 2.
bringen. Dieses Verbot steht freilich nur auf dem Papier,
solange wir nicht eine einstweilige Verfügung gegen
Barnowsky einbringen, wodurch ihm gerichtlich untersagt
wird, das Stück zu spielen. Unter dem Druck dieser Androhu
hat Barnowsky jemand zu uns geschickt, um in dieser
Angelegenheit zu intervenieren. Wir haben ihm gestern
eröffnet, dass er mindestens RM 3000,- zunächst zu er-
legen hätte, wenn wir von weiteren Schritten absehen
sollten. Dies ist nichtsschehen, dagegen hat er heute
ein Angebot gemacht, RM 1000.- zu zahlen und die
wöchentlichen Raten, die er zahlen wird, zu erhöhen.
Das haben wir wieder abgelehnt und mindestens RM 2000.
als Abschlagzahlung verlangt. Hierüber steht eine Ant-
wort von ihm noch aus.
Die täglichen Zahlungen hat er seit 25. ein-
gehalten und es sind dadurch ungefähr RM 800.— an Tan-
tiemen eingegangen.
Wegen des Widerrufs des Vergleichs ist das
Urteil nunmehr verkündigt worden, das ihn zur Zahtung
des erst eingeklagten Betrages von ca 4300.- und zur
Tragung der Kosten verurteilt.Die Konsentionalstrafe
hat das Gericht auf RM 300.- herabgesetzt. Dieses
Urteil wird aber leider erst in 14 Tagen rechtskräftig.
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