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  2. A53: Der Geist im Wort und der Geist in der Tat
  3. Seite 242

A53: Der Geist im Wort und der Geist in der Tat, Seite 242

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staatsmännisch, rhetorisch u. s. w. (Man merkt)
nicht zum erten h
mie hier gleiche x Bezeichnungen gebrach
at
werden, wie wir sie schon zum Teil auch für die
Typen von Geistesverfassungen angewendet ha-
ben. Dass wir für irgend eine spezifische Re-
gabung und für eine bestimmte Geistesverfas-
sung häufig das gleiche Wort haben, gibt zu
Fehlurteilen, zu falschen Diagnosen käufig ge-
nug Anlass. Aber dichterische Geistesver-
fassung und dichterische Begabung, journalis-
tische Geistesverfassung, journalistische
d. S. V
Begabung sind keineswegs dasselbe und gera¬
deso wie Geistesverfassungen und Berufsarten
müssen auch Geistesverfassungen und Begabun-
gen, auch wo gleiche Bezeichnung für beide
angewendet wird,streng unterschieden werden.
Die spezifischen Begabungen sind
wohl durchaus „angeboren“, müssen aber kei-
neswegs in jedem Falle zur Entwicklung, ja
nicht einmal zur Erscheinung kommen. Heussere

Zitiervorschlag

A53: Der Geist im Wort und der Geist in der Tat, Seite 242, in: Mikroverfilmung des Cambridger Nachlasses. Hg. Peter Andorfer, Martin Anton Müller und Laura Untner, Austrian Centre for Digital Humanities and Cultural Heritage, Wien 2024, https://schnitzler-mikrofilme.acdh.oeaw.ac.at/1428141_0242.html
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