46
staatsmännisch, rhetorisch u. s. w. (Man merkt)
nicht zum erten h
mie hier gleiche x Bezeichnungen gebrach
at
werden, wie wir sie schon zum Teil auch für die
Typen von Geistesverfassungen angewendet ha-
ben. Dass wir für irgend eine spezifische Re-
gabung und für eine bestimmte Geistesverfas-
sung häufig das gleiche Wort haben, gibt zu
Fehlurteilen, zu falschen Diagnosen käufig ge-
nug Anlass. Aber dichterische Geistesver-
fassung und dichterische Begabung, journalis-
tische Geistesverfassung, journalistische
d. S. V
Begabung sind keineswegs dasselbe und gera¬
deso wie Geistesverfassungen und Berufsarten
müssen auch Geistesverfassungen und Begabun-
gen, auch wo gleiche Bezeichnung für beide
angewendet wird,streng unterschieden werden.
Die spezifischen Begabungen sind
wohl durchaus „angeboren“, müssen aber kei-
neswegs in jedem Falle zur Entwicklung, ja
nicht einmal zur Erscheinung kommen. Heussere
staatsmännisch, rhetorisch u. s. w. (Man merkt)
nicht zum erten h
mie hier gleiche x Bezeichnungen gebrach
at
werden, wie wir sie schon zum Teil auch für die
Typen von Geistesverfassungen angewendet ha-
ben. Dass wir für irgend eine spezifische Re-
gabung und für eine bestimmte Geistesverfas-
sung häufig das gleiche Wort haben, gibt zu
Fehlurteilen, zu falschen Diagnosen käufig ge-
nug Anlass. Aber dichterische Geistesver-
fassung und dichterische Begabung, journalis-
tische Geistesverfassung, journalistische
d. S. V
Begabung sind keineswegs dasselbe und gera¬
deso wie Geistesverfassungen und Berufsarten
müssen auch Geistesverfassungen und Begabun-
gen, auch wo gleiche Bezeichnung für beide
angewendet wird,streng unterschieden werden.
Die spezifischen Begabungen sind
wohl durchaus „angeboren“, müssen aber kei-
neswegs in jedem Falle zur Entwicklung, ja
nicht einmal zur Erscheinung kommen. Heussere