Artur Schnitzler über den »Boykott« der »Ravag«, 1. 10. 1927

Artur Schnitzler über den »Boykott« der »Ravag«
Im Anschluß an die bereits bekannte Tatsache, daß Artur Schnitzler die Ravag auf eine Zahlung von 300 Schilling geklagt hat, weil der Burgschauspieler Paul Pranger am 3. November 1926 durch das Radio drei Novellen des Dichters szum Vortrag brachte, bringt ein heutiges Morgenblatt die Nachricht, daß
die Ravag als Beantwortung auf diese Klage den Boykott über Schnitzler verhängt hat und keines seiner Werke aufführen will.
In einer Unterredung teilte
einem unserer Mitarbeiter hierüber folgendes mit:
»Mein Standpunkt ist in der bereits veröffentlichten Klageschrift ausführlich festgelegt und ich habe hiezu nichts mehr zu bemerken. Es ist richtig, daß ich die Ravag wegen Bezahlung der drei zum Vortrag gebrachten Novellen geklagt habe.
Als nun mein Verleger mir sagte, daß die Ravag sich neuerdings an ihn gewendet habe, um ein Werk von mir, ich weiß momentan nicht von welchem die Rede war, zum Vortrag zu bringen, machte ich ihn darauf aufmerksam, daß eine Klage gegen die Ravag eingebracht worden sein. Er fragte mich, ob ich nichts dagegen habe, daß die betreffende Dichtung von mir in der Ravag zur Aufführung gelange, worauf ich ihm antwortete, ich habe nichts dagegen, aber machen Sie die Ravag aufmerksam, daß ich geklagt habe.
Die Ravag antwortete hierauf in einem Schreiben, das ich in Händen habe und erklärte, daß sie mit Rücksicht auf diese Klage nicht in der Lage sei, weitere Werke von mir aufzuführen. Ob man dies Boykott nennen kann, weiß ich nicht!«