Die Erklärung des Verfassers.
Herr Arthur
Schnitzler ersucht uns um Aufnahme folgender
Erwiderung auf die Erklärung des Herrn Dr.
Schlenther:
Ich war genöthigt, den Herrn
Direktor vor ein kategorisches Ja oder Nein zu stellen, um
Klarheit über das Schicksal eines
Stückes zu erhalten, an dessen Aufführung ich nach dem Brief vom
17. Juni mit ebenso viel Recht zu zweifeln begann, als ich dessen
Annahme, nach dem Brief vom
13. Februar, bis
17. Juni für
vollkommen gesichert halten mußte. Denn erst am
17. Juni gab mir Herr
Direktor
Schlenther das Erstaufführungsrecht
meines Stückes, das ich am
14. Februar ertheilt, mit folgenden Worten
zurück: »Jedenfalls muß ich bei dem vorläufigen Resultat stehen bleiben, daß ich mich
zu einem bestimmten Termin der Aufführung nicht verpflichten kann und daher
lieber auf das Recht der ersten Vorführung verzichte. . . « Und ferner: »Natürlich könnte ich dann
meinen Anspruch
auf die allererste Aufführung nicht mehr aufrechterhalten. Ich müßte es mir
selbstverständlich gefallen lassen, daß eventuell
Berlin oder
München vorangehen.« Um am
17. Juni ein Erstaufführungsrecht zurückzugeben, mußte der Herr
Direktor
Schlenther logischerweise selbst vier
Monate lang der Ansicht gewesen sein, dieses Recht zu besitzen. Denn es ist
vollkommen unerfindlich, wie man die Ansprüche auf das Erstaufführungsrecht eines
Stückes aufgeben kann, das man
überhaupt niemals angenommen haben will.
Arthur Schnitzler.
Wenn wir recht verstehen, hat der
Direktor das
Stück
sozusagen prinzipiell angenommen, ohne sich aber zu einem bestimmten Termin der
Aufführung verpflichten zu wollen. Maßgebend ist da der Brief vom 13. Februar; aber
dieser ist doch nicht ganz so, daß der Verfasser die Annahme des
Stückes »für vollkommen gesichert halten
konnte«. Aber darauf kommt es auch nicht an. Nicht ob es sehr wahrscheinlich war oder
weniger, daß das
Stück
angenommen werden wird, das heißt daß sich der
Direktor zu einem bestimmten Termin verpflichten werde,
sondern
das ist die Frage: ob die Annahme des
Stückes vollzogen war. Das war sie aber nicht, und Herr Schnitzler
ist mehr in seinen Erwartungen getäuscht, als in seinem – juristischen – Rechte
gekränkt worden. Da aber der
Direktor seine Bedenken mit
sachlichen Gründen
belegte, so erscheint der Weg, den Herr Schnitzler gewählt hat, um seine Sache vor
die Oeffentlichkeit zu bringen – in Form eines Protestes von nur einseitig
informirten und zum Theile auch ziemlich
inkompetenten
Leuten –, weder als nothwendig noch als
angemessen. Es ist so, als ob man künstlich eine »Affaire« schaffen hätte wollen;
für
Leute, die nichts zu thun haben, scheint es auch eine geworden zu sein. Herr
Schnitzler hat es durch sein Vorgehen richtig dahin gebracht, als Schützling einer
Clique zu erscheinen, und gerade er hat solches vielleicht gar nicht nöthig.