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Überlieferung

Versand  Empfang
Versand: 21. 12. [1895]
Goldmann, Paul
Paris
Empfang: [22. 12. 1895 – 26. 12. 1895?]
Schnitzler, Arthur
Wien
Textzeuge 1
Signatur D, Marbach am Neckar, Deutsches Literaturarchiv, A:Schnitzler, HS.NZ85.1.3165
Typ Brief
Beschreibung 1 Blatt, 4 Seiten, 1.332 Zeichen
Handschrift blaue Tinte, deutsche Kurrentschrift
Zufügungen
Schnitzler mit Bleistift das Jahr »95« vermerkt

Textqualität

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Zitieren

Empfohlene Zitierweise
Paul Goldmann an Arthur Schnitzler, 21. 12. [1895]. In: Arthur Schnitzler: Briefwechsel mit Autorinnen und Autoren. Digitale Edition. Herausgegeben von Martin Anton Müller mit Gerd Hermann Susen, Laura Untner und Selma Jahnke, https://schnitzler-briefe.acdh.oeaw.ac.at/L02760.html (Abfrage 18. 6. 2026)
Kurz-Identifier

Für gekürzte Zitate reicht die Angabe der Briefnummer aus, die eindeutig und persistent ist: »L02760«.

Wikipedia-Vorlage
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Quelldaten

Die Quelldaten (TEI-XML) dieser Edition sind über Zenodo dauerhaft archiviert und zitierbar: DOI 10.5281/zenodo.20309129

Chronik

Samstag, 21. 12. 1895

Aufenthaltsorte
Tagebuch
Briefe mit Autorinnen und Autoren
Schnitzler/Bahr
Wiener Schnitzler
Kulturveranstaltungen
Weiteres

Paul Goldmann an Arthur Schnitzler, 21. 12. [1895]

Fondateur M. L. Sonnemann.
Journal politique, financier,
commercial et littéraire.
Paraissant trois fois par jour. Paris, 21. December.
Bureau à Paris:
 
Schöne Geschichte, mein lieber Freund! Ich bekomme eben Deinen Brief, die Visitkarte ist darin, das Geld ist herausgenommen. Auf dem Umschlag ist ein Vermerk der französischen Post zu lesen, daß der Brief mit einer Öffnung von 2 Centimeter angekommen ist, welche Öffnung die Post gewissenhaft verklebt hat – nachdem das Geld herausgenommen worden. Zu machen ist da kaum etwas. Ich richte sofort eine Reclamation an die französische Post, wozu ich das Couvert brauche (sonst hätte ich dirs geschickt). |Du selbst hast hoffentlich schon auf Grund meiner Depesche reclamirt. Nützen wird es nichts; Gott weiß, wo in Europa das Geld sich jetzt herumtreibt. Die Post ist nicht haftbar; denn das Geld war nicht declarirt, und der Brief, wofür sie einzig haftet, ist angekommen. Frage immerhin einen Advokaten, ob man nicht auf Grund der von der Post selbst constatirten Beschädigung des Briefes einen Schadens-Anspruch erheben kann. |Aber, Kind, welche Unvorsichtigkeit! 3 Goldstücke im einfachen Couvert! Das muß man ja stehlen. Ich selbst würde es stehlen, wenn ich Postbeamter wäre. Warum hast Du mir keine Postanweisung geschickt? Das wäre sogar noch billiger gewesen.
Ich ärgere mich furchtbar, und ich denke nach, ob ich nicht irgendwie daran schuld bin, – aber nein, ich glaube nicht.
|Was nun?
Viele treue Grüße!
Dein
Paul Goldmnn.
    Bildrechte © Deutsches Literaturarchiv, Marbach am Neckar