Das Verbot des »
Reigen« durch die
Berliner
Staatsanwaltschaft scheint
sich
nun wohl leider zu be
stätigen? Ich bitte Dich, mir mitzutheilen, ob ich Dir in die
ser
Angelegenheit irgendwie
di dienen kann? Du weißt,
daß, nach
deutschem Recht, auf
jede Confiscation ein Prozeß folgen muß. Es i
st al
so dringend nöthig, daß Du oder
Dein
Verleger einen tüchtigen Rechtsanwalt
zur als Berather
nehmt, – womöglich einen, der auch ein
|Wort
politi
scher Oppo
sition nicht
scheut. Bei
spielswei
se würde ich
Heine empfehlen.
Schreibe mir, ob ich igendwelche Schritte in die
ser Angelegenheit für Dich thun kann,
– ob Du wün
sche
st, daß irgend Etwas in den
Berliner Blättern oder in der
N. Fr. Pr.
veröffentlicht wird?
Das Verbot richtet hoffentlich keinen großen materiellen Schaden mehr an, – im Gegentheil
|wird es wohl, wie immer
solche Verbote, auf das
Buch er
st recht aufmerk
sam
machen.