Das Verbot des »Reigen« durch die Berliner Staatsanwaltschaft scheint sich
nun wohl leider zu bestätigen? Ich bitte Dich, mir mitzutheilen, ob ich Dir in dieser
Angelegenheit irgendwie dienen kann? Du weißt,
daß, nach deutschem Recht, auf
jede Confiscation ein Prozeß folgen muß. Es ist also dringend nöthig, daß Du oder
Dein Verleger einen tüchtigen Rechtsanwalt als Berather
nehmt, – womöglich einen, der auch ein |Wort
politischer Opposition nicht scheut. Beispielsweise würde ich Heine empfehlen.
Schreibe mir, ob ich igendwelche Schritte in dieser Angelegenheit für Dich thun kann,
– ob Du wünschest, daß irgend Etwas in den Berliner Blättern oder in der N. Fr. Pr.
veröffentlicht wird?
Das Verbot richtet hoffentlich keinen großen materiellen Schaden mehr an, – im Gegentheil
|wird es wohl, wie immer solche Verbote, auf das
Buch erst recht aufmerksam
machen.
Viele herzliche Grüße!
Dein
Paul Goldm
Dein
Paul Goldm
Bildrechte © Deutsches Literaturarchiv, Marbach am Neckar