|Berlin, 17. V. 06.
Lieber, –
da Sie rasche Auskunft wünschen (warum?) in aller Kürze: ich
höre von meinem Anwalt, dass Herr Dr v. Ludaßy sich jetzt hinter die subjective
Verjährung verkriechen will; d. h. er macht geltend: der bewußte Angriff sei wol innerhalb der gesetzlichen Frist nach seinem
Erscheinen geklagt worden, sei aber sechs Monate
vor seinem Erscheinen geschrieben worden. Er verlangt, dass man die Zeit so misst, dass man von
dem Tag an rechnet, an welchem die Tat begangen
wurde! Da käme ihm dann der Schutz der Verjährung zu gute, und er hätte mich straflos
der Bestechlichkeit beschuldigt, weil ich ihn erst verklagte, als ich seinen Artikel gedruckt las, und
nicht schon, als er ihn aufgeschrieben hatte. »Es wär’ not« – man müßt’ alle 14 Tag
zu Ludaßy fragen schicken: »Haben Sie nicht
eine Gemeinheit gegen mich begangen?« Ob er mit dieser Bemühung durchdringt, weiß
ich
nicht.
Hier hat Herr Dr v. Ludaßy an Ullsteins telegrafirt: »Habe Ihnen Verlagsproject vorzuschlagen. Bitte mir
unter Vermeidung Saltens mitzuteilen, wann ich Sie
sprechen kann. Wohne Palasthotel. L.« Ullsteins haben mir die Depesche sofort gezeigt.
Zu diesen Dingen kann ich mich wol jeder Bemerkung enthalten.
Nun aber genug. Ich will auch nichts von anderen Dingen |schreiben, die mir wie Ihnen
näher u. lieber sind. Es widerstrebt mir aufrichtig, sie in einem Zug mit Ludaßy zu erörtern. Ohnehin störts mich genug,
dass dieses Schwein sich immer durch unsere Briefe wälzt.
herzlichst
Ihr Salten
Ihr Salten
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