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31. 1. 1924.
Liebe und verehrte Frau Hofrätin.
Ich lege Ihnen hier einen Brief für Herrn Boutelleau bei und bitte sie sehr, wenn es Ihnen Ihre Zeit noch erlaubt, über dessen Inhalt, mit dem sie wohl einverstanden sein dürften, persönlich mit ihm zu sprechen. Was die Autorisationsfrage anbelangt, die Herrn B. zu beunruhigen scheint, könnte er ja wohl einmal mit seinem Advokaten sprechen. Dass ich mein Verfügungsrecht für irgend eine Novelle für alle Ewigkeit verloren haben sollte, weil irgend ein Uebersetzer sie einmal in irgend einer jedenfalls gar nicht mehr auftreibbaren Zeitungsnummer hat drucken lassen, wäre ja wahrhaftig eine Ungeheuerlichkeit. Aber freilich, ist nicht das ganze sogenannte Urheberrecht eines, durch das alle Beteiligten einen höheren Schutz geniessen als der immerhin Hauptbeteiligte, der sogenannte Verfasser?
Leben Sie wohl verehrte Freundin, seien Sie herzlichst bedankt und begrüsst von Ihrem ergebenen
 
Frau Hofrätin Zuckerkandl,
Paris.
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