Ich lege Ihnen hier einen Brief für
Herrn
Boutelleau bei und bitte sie sehr, wenn es
Ihnen Ihre Zeit noch erlaubt, über dessen Inhalt,
mit dem sie wohl einverstanden sein dürften,
persönlich mit ihm zu sprechen. Was die Autorisationsfrage anbelangt, die Herrn
B. zu beunruhigen scheint, könnte er ja wohl einmal mit seinem
Advokaten sprechen. Dass ich mein Verfügungsrecht für irgend eine
Novelle für alle Ewigkeit
verloren haben sollte, weil irgend ein Uebersetzer sie einmal in irgend einer jedenfalls
gar nicht mehr auftreibbaren Zeitungsnummer
hat drucken lassen, wäre ja wahrhaftig eine Ungeheuerlichkeit. Aber freilich, ist
nicht das
ganze sogenannte Urheberrecht eines
?, durch das
alle Beteiligten einen höheren Schutz
gniessen
geniessen als der immerhin Hauptbeteiligte, der
sogenannte Verfasser?
Leben Sie wohl verehrte Freundin, seien Sie herzlichst bedankt und begrüsst von Ihrem
ergebenen
Frau Hofrätin Zuckerkandl,
Paris.