|1. 12. 1923.

Liebe und verehrte Frau Hofrätin.

Ich sende Ihnen hier eine Abschrift eines eben an Boutelleau abgesandten Briefes und hoffe, dass Sie mit dessen Inhalt einverstanden sind. Die Bücher sind noch nicht abgeschickt. Vielleicht haben sie mir dazu einen Vorschlag zu machen.
Was nun unsere gegenseitige Vertragsabmachung anbelangt, so möchte ich noch einmal rekapitulieren: Sie sind mit 15 % an sämmtlichen durch Sie vermittelten Abschlüssen sowohl was Bücher als was Aufführungen anbelangt, beteiligt. Sie haben die Freundlichkeit mich von eventuellen für mich bestimmten Anträgen zu verständigen; gelangen Anträge direkt an mich, so übergebe ich sie entweder Ihnen zu weiterer Verhandlung, in welchem Fall natürlich auch die 15 %ige Tantieme in Kraft bleibt, doch sind Sie auch an Abschlüssen, die ich ganz direkt – aber nie ohne Sie vorher zu verständigen, resp. ohne Ihren Rat einzuholen – erledige perzentuel u.zw. in diesem mit 5 % beteiligt. Diese Abmachung würde vorläufig für ein Jahr, und automatisch auf ein weiteres verlängert gelten, wenn nicht von der einen oder von der anderen Seite spätestens einen Monat vorher Kündigung erfolgt. Vielleicht haben Sie noch irgend etwas hiezu zu bemerken, verehrteste Frau Hofrätin, oder Ergänzungen vorzuschlagen, jedesfalls betrachte ich den 1. Dezember als den Beginn unserer quasi offiziellen Verbindung, die sich für mich hoffentlich ebenso erfreulich gestalten wird, als es unsere freundschaftliche bisher war,  die gewiss für alle Zeit aufrecht bleiben wird.
Mit herzlichem Dank und Fruss
Ihr sehr ergebener
 
Frau Hofrätin Bertha Zuckerkandl.
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