|1. 12. 1923.
Liebe und verehrte Frau Hofrätin.
Ich sende Ihnen hier eine Abschrift eines eben an
Boutelleau abgesandten Briefes
und hoffe, dass Sie mit
dessen Inhalt einverstanden sind.
Die
Bücher
sind noch nicht abgeschickt.
Vielleicht haben sie mir dazu einen Vorschlag zu machen.
Was nun unsere gegenseitige Vertragsabmachung anbelangt, so möchte ich noch einmal
rekapitulieren: Sie sind mit 15 % an sämmtlichen durch Sie
vermittelten Abschlüssen sowohl was Bücher als was Aufführungen anbelangt, beteiligt.
Sie haben die Freundlichkeit mich von eventuellen für mich bestimmten Anträgen zu
verständigen; gelangen Anträge direkt an mich, so übergebe ich sie entweder Ihnen
zu
weiterer Verhandlung, in welchem Fall natürlich auch die 15 %ige Tantieme in Kraft bleibt, doch sind Sie auch an Abschlüssen, die ich ganz
direkt – aber nie ohne Sie vorher zu verständigen, resp. ohne Ihren Rat einzuholen
–
erledige perzentuel u. zw. in diesem mit 5 % beteiligt. Diese
Abmachung würde vorläufig für ein Jahr gelten, und automatisch auf ein weiteres verlängert werden↓gelten↓,
wenn nicht von der einen oder von der anderen Seite spätestens einen Monat vorher
Kündigung erfolgt. Vielleicht haben Sie noch irgend etwas hiezu zu bemerken,
verehrteste Frau Hofrätin, oder Ergänzungen vorzuschlagen, jedesfalls betrachte ich
den 1. Dezember als den Beginn unserer quasi offiziellen Verbindung, die
sich für mich hoffentlich ebenso erfreulich gestalten wird, als es unsere
freundschaftliche bisher war, die gewiss für alle Zeit aufrecht bleiben wird.
Mit herzlichem Dank und Gruss
Ihr sehr ergebener
Frau Hofrätin Bertha Zuckerkandl.