|1. 12. 1923.
Liebe und verehrte Frau Hofrätin.
Ich sende Ihnen hier eine Abschrift
eines eben an
Boutelleau abgesandten Briefes
und hoffe, dass Sie mit dessen Inhalt einverstanden sind. Die
Bücher sind noch nicht abgeschickt. Vielleicht haben sie mir dazu einen
Vorschlag zu machen.
Was nun unsere gegenseitige Vertragsabmachung anbelangt, so möchte ich noch einmal
rekapitulieren: Sie sind mit 15 % an sämmtlichen
durch Sie vermittelten Abschlüssen sowohl was
Bücher als was Aufführungen anbelangt, beteiligt. Sie haben die Freundlichkeit mich
von
eventuellen für mich bestimmten Anträgen zu
verständigen; gelangen Anträge direkt an mich,
so übergebe ich sie entweder Ihnen zu weiterer
Verhandlung, in welchem Fall natürlich auch die
15 %ige Tantieme in Kraft bleibt, doch sind Sie
auch an Abschlüssen, die ich ganz direkt – aber
nie ohne Sie vorher zu verständigen, resp. ohne
Ihren Rat einzuholen – erledige perzentuel
u.zw. in diesem mit 5 % beteiligt. Diese Abmachung würde vorläufig für ein Jahrgelten, und
automatisch auf ein weiteres verlängert werden↓gelten↓, wenn nicht von der einen oder von der anderen Seiteinnerhalb spätestens einen Monat
vorher Kündigung erfolgt. Vielleicht haben Sie
noch irgend etwas hiezu zu bemerken, verehrteste
Frau Hofrätin, oder Ergänzungen vorzuschlagen,
jedesfalls betrachte ich den 1. Dezember als
den Beginn unserer quasi offiziellen Verbindung, die sich für mich hoffentlich ebenso
erfreulich gestalten wird, als es unsere freundschaftliche bisher war, die gewiss
für alle
Zeit aufrecht bleiben wird.
Mit herzlichem Dank und Fruss
Ihr sehr ergebener
Frau Hofrätin Bertha Zuckerkandl.