Sehr geehrter Herr Doktor!
Von einem kurzen
Wiener Aufenthalte zurückgekehrt,
fand ich
Ihren freundlichen Brief
, für den ich Ihnen
verbindlich
st danke und der mich
sehr freut, weil ich daraus zu er
sehen glaube, daß
Sie
meinen Brief
↓u. meinen Artikel↓ so aufgeno
mmen haben, wie ich ihn gemeint
habe.
Daß der
Ehrenrat die
Novelle d. h. das in die
ser
vorhanden
sein
sollende Vergehen gegen die
Standesehre zum Sub
strat der Anklage,
resp. des Urteils
gemacht, war
sicher ein kra
sser
faux pas;
zum minde
sten hätte er dann die Stellen zitiren mü
ssen, aus denen die
se Verletzung
deutlich hervorgeht. Daß er dies nicht gethan hat, zeigt
|daß
er
seiner Aufgabe, ein klares Urteil zu fällen, nicht gewach
sen war. Er hat
sich
dabei nur von
Gefühlen leiten la
ssen, und die dürfen
natürlich nicht genügen, über jemanden den Stab zu brechen. Daß die
se Gefühle aber
die richtigen waren, geht aus den
von mir zitirten Stellen
wohl deutlich hervor. So
schreibt nur ein
Feind des Militärs! Aber ich will
sehr gerne
zugeben, daß die
se Stellen,
selbst
wenn sie vom
Ehrenrat als
Gravamina
angeführt
worden wären, ein doch etwas zu dürftiges Sub
strat für eine Aberke
nnung der
Charge
gebildet hätten.
Ich glaube übrigens, die ganze Sache hätte ein anderes Ende geno
mmen und Sie hätten
sich viel Unannehmlichkeiten erspart,
wenn Sie der Aufforderung des
Ehrenrats sich zu
rechtfertigen Folge
|geleistet hätten, wozu Sie ja als Re
serve-Officier
verpflichtet waren. Zwi
schen
Rechtfertigung und
Entschuldigung ist
ein großer Unter
schied! Hätten Sie vor dem
Ehrenrat erklärt, daß Ihnen die Ihnen
imputirte
Absicht ferne gelegen
sei, daß
Sie
das den Officiers
stand
nicht verhöhnen wollten,
so wäre das keine Entschuldigung,
sondern eine
Rechtfertigung gewe
sen (
sofern das
wirklich nicht
Ihre Absicht gewesen sein sollte), und ich glaube nicht, daß das Urteil dann
so
ausgefallen wäre, wie es that
sächlich ausgefallen ist.
Von einer Selbsterniedrigung, einem Sich-Etwas-Vergeben konnte doch keine Rede sein; sonst dürfte sich ja niemand, dem ein schwerer Vorwurf gemacht wird verteidigen
und man↓er↓ müßte auch dann schweigen, wenn das Civil|gericht, ihn zur
Verantwortung zieht.
Gegen gemeine Angriffe zu
schweigen, das i
st
sicher die be
ste und würdig
ste Art der
Abwehr;
sobald aber nicht private Feinde uns anklagen oder be
schuldigen, sondern
irgend eine Behörde, der gegenüber wir die Verpflichtung haben, ihr
Decorum zu
wahren, und die daher das Recht hat, dies von uns zu verlangen,
sei es nun die
Ärzteka
mmer oder das betreffende Offizierscorps,
so
hieße das von Ihnen befolgte Prinzip nichts anderes als fatali
sti
sche
Selbstvernichtung. Die Logik i
st ja
sehr einfach; jede Behörde, ja jeder Einzelne muß
so schließen: er hat Gelegenheit,
sich zu verteidigen, zu rechtfertigen; er thut es
aber nicht,
also muß er
schuldig
sein! Ein Mittelding
gibts da nicht! Aus Ihrem Briefe geht ja auch ganz
|deutlich hervor,
daß Ihnen eine feindliche Ab
sicht
nicht ferne gelegen
ist; denn Sie erklären, daß Sie – was Ihre Überzeugungstreue gewiß
sehr ehrt – unter
allen Um
ständen die Wahrheit
sagen wollen. D. h. Sie hatten die Frage des
Ehrenrates, ob Sie die Ihnen imputirte Absicht
hatten,
nicht verneinen können, ohne die Unwahrheit
zu
sagen.
Ja, dann aber ist das Urtheil nur gerecht, und
Sie selber haben es dazu gemacht!
Es fiele mir
seb
stver
ständlich nicht im Traume ein, Ihnen hier
so unverhohlen meine
An
sicht zu
sagen, die Sie ja nicht erbeten haben und daher als aufdringliche Anmaßung
zurückwei
sen können; aber da ich nun einmal öffentlich das Wort in die
ser Sache
|ergriffen habe,
so möchte ich auch privat nicht mißverstanden
sein,
und ich glaube, daß mein
Artikel – vielleicht durch unklare Stili
sirung meiner
seits, von Ihrer Seite
anders gedeutet worden i
st als er gemeint war. Daher die
se Replik, für die ich
sonst
keine Ur
sache hätte und
somit auch keine Ent
schuldigung verdiente, da
sie ohne
Vorausgehen meines
Artikels
eine plumpe, freche Taktlo
sigkeit wäre. Die aber liegt mir unendlich fern! Und eben
die
se Erwiderung scheint mir ein vielleicht
sonderbarer, aber
sicherer Beweis, daß
mir an Ihrer Meinung etwas gelegen i
st und daß ich Ihrer Persönlichkeit ein
be
sonderes Intereße entgegenbringe. Indem ich hoffe, daß unsere nächste Corre
spondenz
wieder friedlicher und unverfänglicher werde, verbleibe ich,
sehr geehrter Herr
Doktor, mit
vorzüglicher Hochachtung ThvSosnosky