Sehr geehrter Herr Doktor!
Von einem kurzen Wiener Aufenthalte zurückgekehrt,
fand ich Ihren freundlichen Brief, für den ich Ihnen
verbindlichst danke und der mich sehr freut, weil ich daraus zu ersehen glaube, daß
Sie meinen Brief so aufgenommen haben, wie ich ihn gemeint
habe.
Daß der Ehrenrat die Novelle d. h. das in dieser
vorhanden sein sollende Vergehen gegen die
Standesehre zum Substrat der Anklage, resp. des Urteils
gemacht, war sicher ein krasser faux pas;
zum mindesten hätte er dann die Stellen zitiren müssen, aus denen diese Verletzung
deutlich hervorgeht. Daß er dies nicht gethan hat, zeigt |daß
er seiner Aufgabe, ein klares Urteil zu fällen, nicht gewachsen war. Er hat sich
dabei nur von Gefühlen leiten lassen, und die dürfen
natürlich nicht genügen, über jemanden den Stab zu brechen. Daß diese Gefühle aber
die richtigen waren, geht aus den von mir zitirten Stellen wohl deutlich hervor. So schreibt nur ein
Feind des Militärs! Aber ich will sehr gerne
zugeben, daß diese Stellen, selbst wenn sie vom Ehrenrat als Gravamina angeführt
worden wären, ein doch etwas zu dürftiges Substrat für eine Aberkennung der Charge gebildet hätten.
Ich glaube übrigens, die ganze Sache hätte ein anderes Ende genommen und Sie hätten sich viel Unannehmlichkeiten erspart,
wenn Sie der Aufforderung des Ehrenrats sich zu
rechtfertigen Folge |geleistet hätten, wozu Sie ja als Reserve-Officier verpflichtet waren. Zwischen Rechtfertigung und Entschuldigung ist
ein großer Unterschied! Hätten Sie vor dem Ehrenrat erklärt, daß Ihnen die Ihnen imputirte Absicht ferne gelegen sei, daß
Sie den Officiersstand nicht verhöhnen wollten, so wäre das keine Entschuldigung, sondern eine
Rechtfertigung gewesen (sofern das wirklich nicht
Ihre Absicht gewesen sein sollte), und ich glaube nicht, daß das Urteil dann so
ausgefallen wäre, wie es thatsächlich ausgefallen ist.
Von einer Selbsterniedrigung, einem Sich-Etwas-Vergeben konnte doch keine Rede sein; sonst dürfte sich ja niemand, dem ein schwerer Vorwurf gemacht wird verteidigen
und er müßte auch dann schweigen, wenn das Civil|gericht, ihn zur
Verantwortung zieht.
Gegen gemeine Angriffe zu schweigen, das ist sicher die beste und würdigste Art der
Abwehr; sobald aber nicht private Feinde uns anklagen oder beschuldigen, sondern
irgend eine Behörde, der gegenüber wir die Verpflichtung haben, ihr Decorum zu
wahren, und die daher das Recht hat, dies von uns zu verlangen, sei es nun die
Ärztekammer oder das betreffende Offizierscorps, so
hieße das von Ihnen befolgte Prinzip nichts anderes als fatalistische
Selbstvernichtung. Die Logik ist ja sehr einfach; jede Behörde, ja jeder Einzelne muß
so schließen: er hat Gelegenheit, sich zu verteidigen, zu rechtfertigen; er thut es
aber nicht, also muß er schuldig sein! Ein Mittelding
gibts da nicht! Aus Ihrem Briefe geht ja auch ganz |deutlich hervor,
daß Ihnen eine feindliche Absicht nicht ferne gelegen
ist; denn Sie erklären, daß Sie – was Ihre Überzeugungstreue gewiß sehr ehrt – unter
allen Umständen die Wahrheit sagen wollen. D. h. Sie hatten die Frage des Ehrenrates, ob Sie die Ihnen imputirte Absicht
hatten, nicht verneinen können, ohne die Unwahrheit
zu sagen.
Ja, dann aber ist das Urtheil nur gerecht, und
Sie selber haben es dazu gemacht!
Es fiele mir sebstverständlich nicht im Traume ein, Ihnen hier so unverhohlen meine
Ansicht zu sagen, die Sie ja nicht erbeten haben und daher als aufdringliche Anmaßung
zurückweisen können; aber da ich nun einmal öffentlich das Wort in dieser Sache |ergriffen habe, so möchte ich auch privat nicht mißverstanden sein,
und ich glaube, daß mein Artikel – vielleicht durch unklare Stilisirung meinerseits, von Ihrer Seite
anders gedeutet worden ist als er gemeint war. Daher diese Replik, für die ich sonst
keine Ursache hätte und somit auch keine Entschuldigung verdiente, da sie ohne
Vorausgehen meines Artikels
eine plumpe, freche Taktlosigkeit wäre. Die aber liegt mir unendlich fern! Und eben
diese Erwiderung scheint mir ein vielleicht sonderbarer, aber sicherer Beweis, daß
mir an Ihrer Meinung etwas gelegen ist und daß ich Ihrer Persönlichkeit ein
besonderes Intereße entgegenbringe. Indem ich hoffe, daß unsere nächste Correspondenz
wieder friedlicher und unverfänglicher werde, verbleibe ich, sehr geehrter Herr
Doktor, mit
vorzüglicher Hochachtung ThvSosnosky
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