|Verehrtester Freund,

nehmen Sie meine herzlichsten Neujahrsgrüße entgegen! Ich sende Ihnen dieselben mit besondrer Freude, denn wenn ich so die Ergebnisse des heurigen Jahres überschaue, so finde ich, dass jener Brief, mit welchem Sie sich als einen so liebenswürdigen Betrachter des Märchen zu erkennen gaben, und zugleich manche Misverständnisse unsrer bisherigen |Beziehungen lösten, zu den wärmsten und wohltuendsten Erlebnissen meines 92er Jahres gehören. Ich stehe in meiner eigenen Anerkennung noch nicht fest genug, um eine Liebenswürdigkeit wie die Ihre nicht besonders stark zu empfinden. Es wundert mich umsomehr, dass Sie mir noch bis zu einem gewissen Grad zu mistrauen scheinen. Die Gründe, mit welchen Sie mein Ersuchen um einige Ihrer Arbeiten ablehnen, |veranlaßten mich zu dieser Bemerkung. Sie, mein lieber und verehrter Freund, stehen auf meine »reciproke« Anerkennung gewiss nicht an, und ich meinerseits glaube vor dem Verdacht sicher zu sein, aus dem Bedürfnis Revanchefreundlichkeiten auszutheilen mich für Ihre Manuscripte zu interessieren. Dass Sie manches Dramatische geschrieben haben, daß Sie auch jetzt für gut halten, geht aus einem |Ihrer Briefe mit Sicherheit hervor, und wenn Sie vor zehn oder zwölf Jahren nicht bezweifelt haben, dass ich mich für Ihre Stücke interessire, so liegt heute wohl auch kein Grund dafür vor. Es wäre doch ganz schön, wenn aus der Formel, welche wir beide über den Anfang unsrer Briefe setzen, auch ein Inhalt flöße. Einigen wir uns dahin, dass wir durchaus keinen Grund haben, in Phrasen |miteinander zu correspondiren, und dass jeder Satz, welcher einer dem andern schreibt diesen verbindlich macht, jenem Satze zu glauben. Das ist natürlich keine Erpressung, als wenn Sie mir nun unbedingt was schicken müssten; aber ein Ersuchen ist es, in meinen Worten an Sie mehr als Höflichkeit sehen zu wollen. Ich war ja so frei, auch die Ihren als etwas besseres zu nehmen. – Und nun leben |Sie wohl und seien Sie meiner aufrichtigen und wärmsten Hochschätzung versichert.
Ihr
ArthSchnitzler
30/12 92
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